Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen eine Minderjährige erlassen, die mit Hilfe eines gefälschten Ausweises als Prostituierte arbeiten wollte. Die noch nicht ganz volljährige Frau war am Montag um 15 Uhr auf die Fachdienststelle des für Rotlichtkriminalität zuständigen Kommissariats 35 gekommen, um sich als Prosituierte anzumelden.
Die Anmeldung ist freiwillig, die Frauen bekommen dafür von den Beamten eine sogenannte Sperrbezirksverordnung ausgestellt, mit der sie sich ausweisen können.
Die Jugendliche legte eine rumänische ID-Karte vor, die sie als 23-Jährige auswies. Nach einer Prüfung des Landeskriminalamts stellte sich der Ausweis als eine Fälschung heraus. Die Jugendliche gab schließlich zu, sich die Karte beschafft zu haben, um in München als Prostituierte arbeiten zu können.
Sie muss sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten, die Polizei hat außerdem Ermittlungen wegen Menschenhandels eingeleitet.