Richter im kino.to-Verfahren:Streaming ist illegal

Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.

Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig.

Streaming-Portal

Bei illegalen Streams heißt "vervielfältigen" "herunterladen", so der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich - im Bild das Kino.to-Nachfolgeportal.

(Foto: Screenshot)

Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber "herunterladen" gemeint, erläuterte Richter Winderlich der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zufolge. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei. Jeder Nutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.

Der frühere Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to war vom Amtsgericht Leipzig vergangene Woche zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 47-Jährigen der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to. Richter Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden.

Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert, der Verteidiger für eine Strafe von drei Jahren plädiert.

Der in Köln geborene Angeklagte hatte zugegeben, Server für kino.to gemietet und Filme auf das Portal hochgeladen und freigeschaltet zu haben. Zudem soll er einen Filehoster betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien mehr als 10.000 unterschiedlichen Filmtitel gespeichert waren, meldet der Branchendienst kress.de. Der frühere Einzelhandelskaufmann verdiente mit den Tätigkeiten für kino.to innerhalb von rund drei Jahren etwa 317.000 Euro.

In den vergangenen Wochen waren bereits drei weitere frühere Mitarbeiter von kino.to verurteilt worden. Das Strafmaß bewegte sich in diesen Fällen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und Freiheitsstrafen von zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren. Derzeit befinden sich noch zwei weitere frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten.

Die bisher verurteilten früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen sieben weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

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