Prozess in Lüneburg:Mann nahm Kekse aus Mülltonne

Wenn Menschen Abfall nach Essbarem durchsuchen, heißt das "Containern". Weil ein Mann eine Packung Kekse mit angelaufenen Verfallsdatum aus einer Mülltonne nahm, steht er jetzt vor Gericht.

Sein Vergehen: Er hat eine Packung Kekse genommen - aus der Mülltonne einer Großbäckerei. Nun muss sich der 52-Jährige in Lüneburg erneut vor Gericht verantworten. Um die Frage, ob es illegal ist, abgelaufene Lebensmittel aus dem Abfall zu nehmen - eine Praktik, die "Containern" genannt wird - soll es in dem Prozess aber nicht gehen. Im Vordergrund des Verfahrens, das an diesem Montag vor dem Landgericht Lüneburg begann, steht der Hausfriedensbruch.

Berufungsverfahren im Keks-Prozess

Solidarität für den Angeklagten (rechts): Der 53-Jährige muss sich vor dem Lüneburger Landgericht verantworten, weil er eine Packung Kekse mit abgelaufenem Verfallsdatum aus einer Mülltonne nahm.

(Foto: dpa)

Der Mann, so der Vorwurf, soll das Bäckereigelände betreten haben, obwohl es eingezäunt war. Das Amtsgericht Lüneburg hatte ihn in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 125 Euro verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, auch der Angeklagte war in Berufung gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Widerspruch allerdings am vergangenen Freitag wieder zurückgezogen.

Der Angeklagte wollte sich zu Prozessbeginn nicht zur Sache äußern. "Ich bin verarmt und lebe vom Containern", sagte er vor Beginn der Gerichtsverhandlung. "Hartz IV habe ich nicht beantragt, weil mich die unwürdige Behandlung im Amt abgeschreckt hat." Unterstützer entrollten vor dem Landgericht ein Transparent auf dem stand "Kriminalisierung geht uns auf den Keks - Gerichte sind zum Essen da!"

Die Staatsanwaltschaft bot an, das Verfahren einzustellen, wenn sich der Angeklagte geständig zeigen würde. Das lehnte dieser jedoch ab und stellte einen Antrag auf Pflichtverteidigung - was abgelehnt wurde. Am Nachmittag wurde der Angeklagte nach Polizeiangaben verhaftet. Hintergrund sollen nichtbezahlte Geldbußen wegen lange zurückliegender Verkehrsdelikte sein. Im aktuellen Fall der Kekse aus der Tonne hat das Landgericht vier Verhandlungstage angesetzt.

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