Stärkung der Pressefreiheit:Von wegen Geheimnisverrat

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Journalisten und Informanten besser vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft schützen.

Die Polizei in der Redaktion? Das soll in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sein. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will der Presse mehr Freiheiten einräumen.

Mit einem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" schaffe die Regierung die Rahmenbedingungen dafür, sagte die FDP-Politikerin der Zeitung Welt am Sonntag. Das Gesetz schließe das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat und verschärfe die Regelungen zur Beschlagnahme.

"Danach macht sich kein Journalist mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht", sagte die Ministerin.

Medien müssten frei und ungehindert ihrer Aufgabe nachkommen können, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken.

Neudefinition der Beihilfe

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Ministerin ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und zieht die Konsequenzen aus dem sogenannten Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Dem Vorabbericht zufolge soll das Kabinett sich mit dem Entwurf noch vor der Sommerpause befassen. Derzeit befinde sich das Projekt in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien.

Derzeit wird im Strafgesetzbuch Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren gedroht. Bislang haben Staatsanwaltschaften unter Verweis auf eine mutmaßliche Beihilfe zum Geheimnisverrat auch Durchsuchungen von Redaktionen vorgenommen, um die Informanten vertraulich eingestufter Inhalte herauszufinden. Die Definition einer strafbewehrten Beihilfehandlung wird dem Vorabbericht zufolge im neuen Gesetzestext deutlich eingeschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2007 zwei Verfassungsbeschwerden des Magazins Cicero stattgegeben, in dem das Magazin einen verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit durch das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam moniert hatte.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte nach der Veröffentlichung eines Artikels über einen der am meisten gesuchten Al-Kaida-Führer, in dem aus einem streng geheimen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert worden war, Redaktionsräume sowie Wohnungen des Chefredakteurs und des Autors durchsucht und unter anderem eine Festplatte beschlagnahmt.

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