Klage vor dem Staatsgerichtshof in Niedersachsen:Wie Wulff sich reinwaschen könnte

Es ist ein Mittel für Politiker, die unter Druck geraten sind: eine sogenannte Selbstreinigungsklage, die in der niedersächischen Landesverfassung vorgesehen ist. Auch Christian Wulff könnte sie jetzt nutzen. Er kann damit vom Staatsgerichtshof prüfen lassen, ob die Vorwürfe gegen ihn zutreffen. Vorerst klagt nur die SPD.

Heribert Prantl

Eine Selbstreinigung gibt es nicht nur bei Backöfen und Schwimmteichen, sondern auch bei Politikern - womöglich sogar für den Bundespräsidenten. In der niedersächsischen Landesverfassung jedenfalls ist ein Knopf für die Pyrolyse eingebaut. Artikel 40, Absatz 3 sieht eine sogenannte Selbstreinigungsklage von Regierungsmitgliedern vor. Das funktioniert so: Ein Minister oder Ministerpräsident kann, mit Zustimmung der Landesregierung, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs darüber beantragen, ob Vorwürfe, die ihm gemacht werden, zutreffen.

German President Wulff drinks water before public talk at the Berliner Ensemble theatre in Berlin

Eine Selbstanklage vor dem Staatsgerichtshof in Niedersachsen - Christian Wulff hofft mit diesem juristischen Manöver, die Kritik der Opposition zu entkräften, zumal ihm ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Verfassung nur schwer nachzuweisen sein dürfte.

(Foto: REUTERS)

Diesen Antrag wird er natürlich nur dann stellen, wenn er glaubt, damit Erfolg zu haben. Und diese Aussichten stehen nicht schlecht, denn: Es muss ihm ein vorsätzlicher (!) Verstoß gegen Verfassung oder Gesetz nachgewiesen werden können, sonst geht der Minister oder Ministerpräsident reingewaschen aus dem Verfahren hervor. Es handelt sich um eine, wie die Juristen sagen, negative Feststellungsklage: Der Attackierte lässt vom Gericht feststellen, dass er "nicht vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz verletzt" hat. Diese Vorschrift gilt nach herrschender juristischer Meinung nicht nur für aktive, sondern auch für ehemalige Minister und Ministerpräsidenten - also auch für den jetzigen Bundespräsidenten Christian Wulff.

Der einschlägige Artikel 40 der Landesverfassung behandelt zunächst in Absatz 1 die "Anklage von Regierungsmitgliedern"; der Absatz 3 dieses Artikels bietet dem angegriffenen Regierungsmitglied die Möglichkeit, einer solchen Anklage zuvorzukommen oder der Drohung damit den Wind aus den Segel zu nehmen: durch eine Selbstanklage, die auf eine Selbstreinigung hinauswill.

Für diese Selbstreinigungsklage gibt es keine besonderen Hürden, für die Anklage schon: Der Beschluss, ein derzeitiges oder früheres Mitglied der Regierung vor dem Staatsgerichtshof anzuklagen, bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Landtag. Über einen solchen Antrag muss aber im Landtag schon dann diskutiert werden, wenn dies mindestens ein Drittel der Parlamentarier verlangen.

SPD will nicht nur politischen Wirbel, sondern einen juristischen Sieg

Zu einer Anklage eines Ministerpräsidenten ist es daher noch nie gekommen, sehr wohl aber zur Diskussion darüber - in Niedersachsen schon zweimal: in den Jahren 1999 und 2001 hat der damalige Oppositionschef Wulff einen solchen Antrag gegen den SPD-Ministerpräsidenten gestellt. Natürlich erfolglos, weil eine Zweidrittelmehrheit für die Anklage nicht erreichbar war. Aber politischen Wirbel konnte man machen.

Die SPD will nun gegen den Ex-Ministerpräsidenten Wulff nicht nur politischen Wirbel machen, sondern einen juristischen Sieg erringen. Sie plant daher keine "Anklage" gegen Wulff nach Artikel 40 der Landesverfassung (dem sich die CDU entgegenstellen würde, es also nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gäbe), sondern eine Organklage beim Staatsgerichtshof auf "vollständige" Auskunft nach Artikel 24, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 54, Nummer 1 der Landesverfassung. Dies erklärte der SPD-Landesvorsitzende Stephan Weil im Gespräch mit der SZ. Weder die derzeitige Regierung McAllister noch die frühere Regierung Wulff habe die Fragen des SPD-Abgeordneten Heiner Bartling ordentlich beantwortet.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Sebastian Steinbarth, der über "Das Institut der Präsidenten- und Ministeranklage" promoviert und seine umfangreiche Arbeit soeben veröffentlich hat, hält diese SPD-Klage für aussichtsreich, da dabei keine Schuldfragen, sondern nur ein "objektiver Verstoß" gegen die Auskunftspflicht festgestellt werden müsse. Eine Verurteilung der Regierung zur Auskunft sei daher zu erwarten. Würde der Bundespräsident aber ein Selbstreinigungsverfahren anstrengen, könne er damit, so meint Steinbarth, das SPD-Auskunftsverfahren aushebeln - eine vorsätzliche Pflichtverletzung könne Wulff kaum nachgewiesen werden; er ginge "daher wohl gestärkt aus dem Verfahren hervor".

Eine Selbstanklage vor dem Staatsgerichtshof zu Zwecken der Selbstreinigung könnte also Wulffs Befreiungsschlag sein. Er hat ja schon am Sonntag im Zusammenhang mit der angekündigten SPD-Klage beteuert, wie sehr ihm an der Aufklärung der Vorgänge um den "Nord-Süd-Dialog" gelegen sei.

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