L'Oréal-Erbenstreit:Mündig trotz Milliardengeschenk

Liliane Bettencourt muss vorerst nicht fürchten, entmündigt zu werden. Doch der Familienstreit im französischen Kosmetikimperium geht in eine neue Runde.

Die reichste Frau Frankreichs kann weiterhin über ihr Vermögen bestimmen. Ein Familiengericht in Neuilly-sur-Seine bei Paris hat einen Antrag ihrer Tochter abgelehnt, die 87-jährige L'Oréal-Erbin zu entmündigen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Fehlen eines ärztlichen Attestes.

L'Oréal-Erbenstreit: Die 87 Jahre alte Kosmetikerbin Liliane Bettencourt wird nicht unter Vormundschaft gestellt. Ein Gericht lehnte den Antrag der Tochter ab.

Die 87 Jahre alte Kosmetikerbin Liliane Bettencourt wird nicht unter Vormundschaft gestellt. Ein Gericht lehnte den Antrag der Tochter ab.

(Foto: Foto: dpa)

Bettencourts Tochter Françoise Bettencourt-Meyers wirft ihrer Mutter vor, im Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit mit Geld um sich zu werfen. Sie hatte argumentiert, ihre Mutter stehe unter dem Einfluss falscher Freunde und sei nicht mehr in der Lage, ihr Milliardenvermögen zu verwalten. Den Fotografen François-Marie Banier soll die alte Dame mit Geschenken im Wert von fast einer Milliarde Euro bedacht haben.

Auch gegen Banier geht Françoise Bettencourt-Meyers, die künftige Haupteignerin des Kosmetikimperiums, derzeit juristisch vor. Ihn beschuldigt sie, die angebliche Unzurechnungsfähigkeit ihrer Mutter ausgenutzt zu haben. Heute will ein Gericht in Nanterre westlich von Paris entscheiden, ob dem Fotografen der Strafprozess gemacht wird.

Das Vermögen von Liliane Bettencourt wird vom US-Magazin Forbes auf 13,4 Milliarden Dollar (9,1 Milliarden Euro) geschätzt. Die Französin liegt damit auf Platz 21 der Rangliste der reichsten Menschen der Welt. Liliane Bettencourt hat die L'Oréal-Aktien ihrer Tochter bereits so weit übertragen, dass diese beim Tod der Mutter automatisch zur Eigentümerin wird.

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