Prozess um Doppelmord von Krailling:Die Kratzer des Angeklagten

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Thomas S. soll seine Nichten Sharon, 11, und Chiara, 8, brutal getötet haben, seit Januar steht er in München vor Gericht - und schweigt. Rechtsmediziner berichten nun vom Todeskampf der Mädchen. Und von den auffälligen Verletzungen des Angeklagten bei seiner Verhaftung.

Annette Ramelsberger

Der des Doppelmordes an zwei kleinen Mädchen aus Krailling angeklagte Thomas S. hatte am Tag seiner Festnahme noch mehrere deutliche Verletzungen, die möglicherweise von einem Kampf stammen. Die Münchner Rechtsmedizinerin Sybille Kraus hatte den Angeklagten am 2. April 2011 untersucht, eine Woche nach dem Tod der Kinder, und frischen Schorf und frische Narben an seinen Armen und Händen sowie am Unterschenkel entdeckt.

Thomas S. soll seine Nichten brutal ermordet haben. Am vierten Prozesstag berichten Gerichtsmediziner von verdächtigen Wunden bei seiner Verhaftung. (Foto: dpa)

An der Nase von Thomas S., 51, machte sie eine zwei Zentimeter lange frische Narbe aus. "Das kann durch Kratzen mit einem Fingernagel entstanden sein", sagte die Ärztin. Auch am rechten Daumen fand sich eine Verletzung. Der Angeklagte hatte angegeben, sich dort mit einem Teppichmesser verletzt zu haben. Die Medizinerin erklärte jedoch, die Verletzung sei mit einem Schnitt durch ein Teppichmesser nicht zu erklären. Auf Fragen des Gerichts erklärte sie, der Ursprung der Verletzungen könnte in den Zeitraum des Todes der beiden Kinder fallen.

Die Schwestern Sharon, 11, und Chiara, 8, waren in der Nacht vom 23. auf den 24. März 2011 in ihrer Wohnung getötet worden. Sie hatten sich mit aller Kraft gewehrt. Auf der Anklagebank sitzt seit Januar ihr Onkel Thomas S.. Die Anklage wirft ihm vor, seine Nichten aus Habgier getötet zu haben. Er habe auch geplant, deren Mutter zu töten, um durch das Auslöschen der ganzen Familie an das Erbe zu kommen. Dafür hatte der Mann bereits Wasser in die Badewanne eingelassen. Es war, als die Polizei kam, noch 19,6 Grad warm. Daneben war ein Mixer in eine Steckdose gesteckt. Wäre der Mixer in die Badewanne geworfen worden, hätte das tödlich enden können, erklärte eine Polizistin.

Der Gerichtsmediziner Wolfgang Keil von der Universität München nannte als Todeszeitraum für beide Kinder die Spanne zwischen 21 Uhr abends und 2.30 Uhr morgens. Die Mutter hatte angegeben, erst um 22.30 Uhr die Wohnung verlassen zu haben, um in der nur drei Häuser entfernten Musikkneipe Schabernack zu helfen, die ihrem Freund gehört.

Katalog von DNA-Spuren

Mehr als zwei Stunden lang befasste sich das Gericht mit den Todesumständen der Mädchen. Die Gerichtsmediziner stellten bei den Kindern vielfältige, schwere Verletzungen fest. Als Tatwerkzeuge kämen eine Hantelstange und ein Messer mit Wellenschliff in Frage, die beide in der Wohnung gefunden wurden, aber nicht zum Haushalt gehörten, erklärten die Gerichtsmediziner.

Zudem nahm das Gericht einen Katalog von DNA-Spuren auf, die in der Wohnung gefunden wurden. Fingerabdrücke des Angeklagten waren zudem in der Küche, im Schlafzimmer und an der Batterie einer Taschenlampe gefunden worden, die auf dem Bett im Schlafzimmer lag.

Zudem fand sich der Abdruck seines Zeigefingers auch an einem Kassenzettel aus einem Baumarkt in Peißenberg. Der Kassenzettel vermerkt, dass ein Polyfasertauwerk gekauft wurde. Mit einem solchen Seil war die kleine Chiara getötet worden. Der Angeklagte schweigt bisher zu den Vorwürfen.

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Anna Fischhaber

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