Vorratsdatenspeicherung:BKA-Studie mit logischen Schwächen

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Die Fahnder brauchen die Vorratsdatenspeicherung - das soll eine neue Studie des Bundeskriminalamts belegen. Die Zahlen, die für die vermeintliche Effizienz einer neuen Speicherpflicht sprechen, sind allerdings von zweifelhafter Aussagekraft.

Wolfgang Janisch

Als vor kurzem eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung in Zweifel zog, reagierte das Innenressort so rasch wie absehbar: Die Datenbasis sei zu dünn und der Maßstab untauglich, bekundeten die Befürworter der Speicherpflicht.

Jetzt ist der Abschlussbericht des Bundeskriminalamts (BKA) zu einer hausinternen Datenerhebung an den Innenausschuss übermittelt worden ( Dokument hier) - und die Autoren gelangen nun zum gegenteiligen Ergebnis. Die Speicherung von Verbindungsdaten habe "hohe Bedeutung" für die polizeilichen Ermittlungen. Das wiederum zieht man im Justizministerium in Zweifel: Die BKA-Statistik sei methodisch fragwürdig und damit nicht aussagekräftig.

Die wechselseitige Kritik enthält auf beiden Seiten ein Körnchen Wahrheit. Trotzdem lohnt ein Blick in den BKA-Bericht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2010 die anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate für grundgesetzwidrig erklärt hatte, begann das BKA mit seiner internen Datenerhebung.

Innerhalb von knapp 14 Monaten hat es bei den Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über gut 5000 Anschlüsse verlangt; in stattlichen 85 Prozent der Fälle blieben sie ohne Erfolg. Interessant ist vor allem, worauf sich die Neugier der Beamten richtete: Neun von zehn Anfragen galten den Kundendaten von Internetnutzern. Das bedeutet, dass Telefon- und Handyverbindungsdaten gerade zehn Prozent der Auskunftsersuchen ausmachen, für die Ermittlungsarbeit also offenkundig marginal sind.

Das Telefon spielt praktisch keine Rolle

Das BKA hat zudem nachgezählt, bei welchen Delikten die Ermittler besonders dringlich nach Datenmaterial suchen. Zwei eindeutige Schwerpunkte lassen sich identifizieren: besonders schwere Fälle von Computer- und Subventionsbetrug sowie die Verbreitung von Kinderpornographie; beides zusammen macht 80 Prozent der vergeblichen BKA-Anfragen aus.

Hier überwiegt noch deutlicher das Interesse an den Identitäten hinter den IP-Adressen, die Fahnder entdeckt haben. Das Telefon spielt praktisch keine Rolle. Zwar sieht der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für IP-Adressen eine siebentägige Speicherpflicht vor.

Die aber bliebe der Studie zufolge ohne große Wirkung: Das BKA habe seine Abfragen im Großteil der Fälle binnen sieben Tagen nach Bekanntwerden der Straftat gestellt. Trotzdem seien die Daten meist schon gelöscht gewesen, auch, weil nicht alle Taten sofort bei der Polizei angezeigt würden.

Aussage mit logischem Bruch

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums wäre eine Datenspeicherung gerade in - sich ausweitenden - Kriminalitätsfeldern wie Kinderpornographie von großem Nutzen. "Die Vorratsdatenspeicherung ist eines der effizientesten Mittel, darauf sollte man nicht ohne Not verzichten", sagt Sprecher Jens Teschke.

Die Effizienz der Speicherpflicht versucht das BKA-Papier freilich anhand einiger Zahlen zu untermauern, deren Aussagekraft man bezweifeln darf. Vier Fünftel der Negativauskünfte hätten die Nichtaufklärung der Straftat zur Folge gehabt, heißt es dort. Eine Aussage, die einen logischen Bruch enthält: Ob sich die Taten mit Hilfe der gespeicherten Verbindungsdaten tatsächlich hätten aufklären lassen, kann niemand wissen - weil das BKA nun mal nicht erahnen kann, wer im Zusammenhang mit der Tat mit wem telefoniert oder gemailt hat und damit Spuren im Datenspeicher hinterlassen hätte.

Ähnlich hypothetisch muten weitere Zahlen an: zum Beispiel, dass in zwei Drittel der vergeblichen Anfragen eine Mindestspeicherdauer von sechs Monaten erforderlich gewesen wäre. Das klingt eher nach dem "Gefühl der Praktiker", in dem Justizstaatssekretär Max Stadler den wahren Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ansiedelt hatte.

Telefonverbindungen weniger interessant

Gleichwohl ergänzt der BKA-Abschlussbericht in seiner Zuspitzung die Studie aus dem Hause der Justizministerin. Diese vom Freiburger Max-Planck-Institut vorgenommene Untersuchung hatte den Fokus auf die Aufklärungsquote gerichtet, die in Zeiten mit und ohne Speicherpflicht im Wesentlichen gleich geblieben sei.

Die BKA-Daten zeigen nun, dass sich der Bedarf der Ermittler fast ausschließlich auf die Internet-Verbindungsdaten richtet. Die gespeicherten Telefonverbindungen dagegen sind für die Ermittler ungleich weniger interessant; zudem sind die Abfragen bei den Telekommunikationsunternehmen hier oft erfolgreich.

Dass BKA-Chef Jörg Ziercke gern die Ermittlungen gegen die rechtsextreme Zwickauer Zelle als Beleg für den unerfüllten Telefondatenbedarf ins Feld führt, geht zumindest an den Ergebnissen der eigenen Statistik vorbei. Außerdem scheint gerade dort die Aufklärung zügig voranzuschreiten - ganz ohne Kommunikationsprofile.

© SZ vom 07.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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