BGH verlangt Freiheitsentzug für Steuerhinterzieher:Brutal? Normal!

Wer eine Million Euro Steuern hinterzogen hat, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Vorbei die Zeiten, in denen Richter Milde walten ließen gegenüber Straftätern mit gehobenen Umgangsformen. Der Bundesgerichtshof sorgt mit seiner Entscheidung für mehr Gerechtigkeit an den Gerichten - und verändert nebenbei die Welt des Strafrechts.

Heribert Prantl

Urteile aus Karlsruhe werden oft vorschnell zu einem "Grundsatzurteil" erklärt, weil sie eben aus Karlsruhe kommen. Aber nicht jedes Urteil eines obersten Gerichtshofs ist wirklich wichtig, und nicht jedes wichtige Urteil ist auch ein Grundsatzurteil. Dieses schon: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs verändert die Welt des Strafrechts. Es beendet das Kavaliersstrafrecht. Es macht unmissverständlich klar, dass das Steuerstrafrecht echtes Strafrecht ist und nicht eine Art Sozialrecht für Vermögende.

BGH verhandelt über Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Steuerhinterzieher in Zukunft härter zu bestrafen.

(Foto: dpa)

Das Urteil bringt Ordnung in die bisherige Unordnung beim Strafmaß. Es nimmt die Landgerichte an die Zügel der Gerechtigkeit, weil es nicht mehr zulässt, dass ein Millionen-Steuerhinterzieher in Bayern besser wegkommt als in Nordrhein-Westfalen. Das Urteil beseitigt das Nord-Süd-Gefälle im Steuerstrafrecht: Es bekräftigt und verstärkt die Regeln, die die höchsten Strafrichter schon 2008 aufgestellt haben: Bei einer Hinterziehung von Steuern ab einer Million muss der Straftäter regelmäßig mit Haft ohne Bewährung bestraft werden. Und ab einer Hinterziehungssumme von hunderttausend Euro genügt eine bloße Geldstrafe nicht mehr, sondern ist eine Haftstrafe mit Bewährung (plus Geldauflage) fällig.

Untere Instanzen hatten sich an die höchstrichterlichen Vorgaben nicht gehalten. Der Bundesgerichtshof macht nun deutlich, dass es sich dabei nicht um unverbindliche Empfehlungen, sondern um verbindliche Regeln handelt.

Eine Million Euro Steuern hinterzogen = Gefängnis: Das klingt brutal, ist aber normal. Es klingt nur deshalb brutal, weil man die strafrechtliche Strenge bisher eher im Kleine-Leute-Strafrecht kennt: Bei den Schwarzfahrern, Kleinbetrügern und Rauschgiftlern. Es mag ja sein, dass der Jubel, den es über das Steuerstrafrechts-Urteil des Bundesgerichtshofs geben wird, auch auf Neidgefühlen beruht: Die allermeisten Menschen haben gar nicht die Mittel und Möglichkeiten, eine Million Euro oder noch mehr zu hinterziehen.

Aber der Grund für die Strafmaß-Korrektur nach oben ist nicht der Sozialneid der Kleinverdiener, sondern die Beseitigung eines bisher bestehenden Ungleichgewichts. Und die Beseitigung dieses Ungleichgewichts ist systemrelevant, weil diese Bewertungsunterschiede das System rechtsstaatlichen Strafens in Frage gestellt haben.

Dieses Ungleichgewicht rührte wohl aus einer Neigung von Richtern, auf Straftäter mit gehobenen Umgangsformen mit erhöhter Milde zu reagieren - jedenfalls dann, wenn sich die Anklage nicht im Bereich der Gewalttaten, sondern des vermeintlich gehobenen Vermögensdelikts bewegte. Mit dieser Gönnerhaftigkeit ist es nun vorbei. Beginnt nun ein neues Zeitalter für Wirtschaftsstraftäter? Nicht ganz. Die Flucht in den Deal, in das zwischen Staatsanwalt, Verteidiger und Richter ausgehandelte Urteil, kann der höchstrichterliche Spruch nicht stoppen. Gegen gedealte Urteile wird üblicherweise keine Revision eingelegt; sie gelangen also nicht zur Korrektur nach Karlsruhe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: