Erding:Umweltverschmutzung geahndet

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Tote Fische in der Isen: Haftstrafe auf Bewährung und Geldbuße für den Betreiber der Biogasanlage, die 2010 den Fluss verseucht hat. Er war bereits vorbestraft.

Florian Tempel

Eine so massive Umweltverschmutzung durch eine Biogasanlage hatte es im Landkreis noch nicht gegeben: Anfang Mai 2010 liefen aus einem Tank einer Biogasanlage östlich von Dorfen große Mengen eines stinkenden und schmierigen Fett-Öl-Gemischs aus. Die schwarze Masse gelangte über einen kleinen Bach in die Isen und verseuchte den Fluss. Nun wurde der wegen Gewässerverunreinigung und unerlaubten Betreibens einer nicht ordnungsgemäßen Anlage bereits einschlägig vorbestrafte Biogas-Landwirt vom Amtsgericht Erding zu sechs Monaten auf Bewährung und 10 000 Euro Geldbuße verurteilt.

Tote Fische lagen in der Isen, als im Mai 2010 ein Fett-Öl-Gemisch aus einer Biogasanlage austrat (Foto: Schneider)

Der 41 Jahre alte Angeklagte, der eine der größten Biogasanlagen im Landkreis Erding betreibt, hatte das von ihm verantwortete Desaster zunächst nicht bemerkt. Die übelriechende Fettflüssigkeit war schon über viele Stunden ausgelaufen, als sie Kinder und ein Angler abends bei Schwindegg auf der Isen entdeckten. Erst die Besatzung eines Polizeihubschraubers fand die Quelle des Übels bei einem Kontrollflug flussaufwärts. Rund 200 Feuerwehrleute waren dann die ganze Nacht damit beschäftigt, die schmierige Masse von der Isen abzupumpen.

Der Angeklagte betrieb eine seiner Anlagen mit einem flüssigen Produkt, das aus alten Fetten und Speiseresten hergestellt wird. Das Zeug lagerte er in einem als "Endlager 3" deklarierten unterirdischen Tank. Dieser Tank war mit der Hauskläranlage verbunden. Wenn das sogenannte Überwasser in der Hauskläranlage zu hoch stieg, wurde es ins "Endlager 3" weitergepumpt. Anfang Mai 2010 war jedoch dieser Tank so voll, dass die Sache auf einmal verkehrt herum lief. Das Fett-Öl-Gemisch aus dem übervollen Tank wurde automatisch in die Hauskläranlage gepumpt, bis sie voll lief. Die nunmehr mit Fäkalschlamm vermischte Masse schwappte daraufhin aus der Hauskläranlage über einen Überlaufauslass in einen Bach und weiter in die Isen.

Das alles war nach Ansicht von Gutachtern und des Gerichts keineswegs ein unglücklicher Unfall aufgrund eines technischen Defekts. Zu der massiven Umweltverschmutzung kam es vielmehr durch Fahrlässigkeit des Angeklagten. Er hatte zum einen die behördliche Auflagen ignoriert, den "Endlager 3"-Tank mit einem Leckagesystem auszurüsten. Zudem war das fatale Rücklaufen der fettigen Flüssigkeit in die Hauskläranlage durch Sperrventile nicht abgesichert.

Zum Prozess waren mehrere Gutachter geladen, darunter einer, den der Angeklagte zu seiner Verteidigung beauftragt hatte. Sie wurden jedoch alle nicht gebraucht. In einer Vorverhandlung hinter verschlossenen Türen einigten sich die Verteidiger mit der Staatsanwältin und der Richterin gleich zu Beginn des Prozesses auf das spätere Strafmaß. Da der Angeklagte bereits 2007, 2008 und 2009 wegen ähnlicher Delikte zu Geldstrafen verurteilt worden ist, sah das Gericht eine Freiheitsstrafe als unumgänglich an.

Der ökologische Schaden der Umweltverschmutzung war dank des schnellen Eingreifens von rund 200 Feuerwehrleuten und des Technischen Hilfswerks nicht so massiv, wie zunächst befürchtet. Für den Einsatz der Hilfskräfte hat die Haftpflichtversicherung des Angeklagten 90 000 Euro bezahlt. Damit er "auch am eigenen Geldbeutel getroffen wird", brummte ihm das Gericht eine Geldbuße von je 5000 Euro an die Staatskasse und den Bund Naturschutz auf. Ein großer Betrag, der sich angesichts der außerordentlich guten Einkommensverhältnisse des Angeklagten allerdings relativiert. Seinen eigenen Angaben zufolge verdient er 6000 bis 7000 Euro netto im Monat.

© SZ vom 09.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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