Gerichtsurteil:EuGH stoppt Upload-Filter für soziale Netzwerke

Müssen soziale Netzwerke Nutzer-Videos bereits vor Veröffentlichung darauf prüfen, ob sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen? Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Sache nun ein Grundsatzurteil verkündet.

Anbieter sozialer Netzwerke können nicht zu Vorkontrollen im Netz gezwungen werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Donnerstag.

Anlass des Richterspruchs ist eine Klage der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM (AZ C-360/10) gegen den Plattform-Betreiber Netlog. Bei Netlog können Nutzer ähnlich wie bei Facebook auf ihren Profilen Video- oder Audiodateien veröffentlichen.

SABAM wollte Netlog zur Einführung eines Filtersystems zwingen, mit dem urheberrechtlich geschützte Werke herausgefischt werden sollten. Dies würde jedoch gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, begründete der EuGH.

Überdies würde die unternehmerische Freiheit Netlogs durch das teure und komplizierte Informatiksystem beeinträchtigt, weil die Firma die Kosten selbst tragen müsse.

Bereits im November 2011 hatte der Europäische Gerichtshof eine SABAM-Klage abgewiesen. Die Verwertungsgesellschaft wollte Internet-Provider dazu zwingen, Internet-Filter zu installieren, um das Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern.

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