Vaterschaftsprozess:Welchen Papa braucht das Kind?

Das Ein-Vater-Prinzip bleibt bestehen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt einen Krieg zwischen biologischem und rechtlichem Vater für juristisch unzulässig - und verhindert damit, dass das deutsche Familienrecht neu geschrieben werden muss. Eine gute Entscheidung.

Heribert Prantl

Das Recht ist dafür da, das Leben zu ordnen - gerade dann, wenn dieses Leben schwierig und kompliziert, also gewissermaßen unordentlich ist. Unordentlichkeiten gibt es überall: in Bäckereien, im Bundestag, am häufigsten aber im ehelichen und im nichtehelichen Alltag.

Wenn es in den persönlichen Beziehungen drunter und drüber geht und im Drüber und Drunter Kinder gezeugt, geboren und erzogen werden, muss das Recht die Dinge ordnen. Deshalb ist das Familien- und Kindschaftsrecht auch ein Sicherheitsrecht: Es bringt Sicherheit in des Lebens pralle Fülle. Zu den elementaren Sicherheits- und Ordnungsregeln im Familienrecht gehört das Ein-Vater-Prinzip: Jedes Kind darf rechtlich nur einen Vater haben; der ist dann der Vater mit allen Rechten und Pflichten.

Nun ist aber, so spielt das Leben, der rechtliche Vater nicht immer auch der biologische. Der biologische ist derjenige, der das Kind gezeugt hat. Der rechtliche dagegen ist derjenige, der in einer Ehe mit der Mutter lebt; oder derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat; oder derjenige, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Solange ein Kind einem Vater auf diese Weise zugeordnet ist, bleibt für eine weitere Zuordnung kein Raum. Ein leiblicher Vater hat dann (selbst wenn er zahlen, sorgen und erziehen will) das rechtliche Nachsehen.

"Ein Nebeneinander von zwei Vätern, denen zusammen mit der Mutter die jeweils gleiche Elternverantwortung für das Kind zukommt, entspricht nicht der Vorstellung von elterlicher Verantwortung", das dem Grundgesetz zugrunde liege, sagt das Bundesverfassungsgericht. Warum? Je mehr familiäre Entscheider es fürs Kind gibt, umso schwieriger wird die Entscheidung.

Deswegen hat das Gericht dem biologischen Vater weder die Möglichkeit zugebilligt, sich als zweiten rechtlichen Vater neben den ersten zu stellen, noch gar die Befugnis, den rechtlichen Vater aus einer funktionierenden Familie hinauszukicken und sich an seine Stelle zu setzen. Karlsruhe hat dem Erzeuger aber, je nach Einzelfall, das Recht gegeben, Umgang mit seinem Kind zu pflegen - eine Mini-Vaterschaft.

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg rüttelt daran nicht. Er hat Klagen von biologischen Vätern abgewiesen, die sich in eine funktionierende Familie als neue rechtliche Väter hineindrängen wollten. Der Gerichtshof stand im Ruf, Blutsbande wichtiger zu nehmen als soziale Bande. Hätte er das im Urteil so gesagt, hätte das deutsche Familienrecht neu geschrieben werden müssen. Es ist gut, dass das nicht sein muss.

Natürlich darf Recht nicht blind sein: In Patchwork-Zeiten ist es fast zur Regel geworden, dass Kinder mehrere Väter haben - die alten und neuen Partner ihrer Mütter. Wenn das im Alltag funktioniert, ist es gut. Aber das Funktionieren würde gewiss nicht dadurch befördert, dass man alte und neue Partner, biologische und soziale Väter rechtlich egalisiert. Das Recht muss ja ordnen, wenn es die Leute nicht selber hinkriegen.

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