Rezept gegen Abzocker-Kliniken:Wer betrügt, soll zahlen

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Der Schaden ist gewaltig: Weil viele Krankenhäuser überteuerte Rechnungen stellen, zahlen die Krankenkassen bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr mehr als sie eigentlich müssten. Fliegt eine Klinik mit einer Schummelei auf, muss sie zudem keinerlei Strafe fürchten. Die Union will das ändern, doch die FDP blockiert.

Guido Bohsem

Der 48-Jährige hatte die Untersuchung seiner Gallenwege offenbar prächtig überstanden. Das legt jedenfalls die Krankenhausakte nahe: "1. Tag, 12:45 Uhr: Patient, geht spazieren mit Sonnenbrille und Hut", steht da zu lesen. Auch am dritten Tag war der Mann beschwerdefrei. Am fünften Tag vermerkte das Klinikpersonal: "Patient war zum Rauchen, keine Beschwerden." Am sechsten Tag wurde er putzmunter entlassen.

Wenn Krankenhäuser dabei ertappt werden, Leistungen in Rechnung gestellt zu haben, die sie offensichtlich nicht erbracht haben, dann sind die Konsequenzen bislang harmlos. Die Union will das nun ändern. (Foto: dpa)

Schön für den Mann, möchte man denken. Weniger gut gefiel der Krankenkasse die intensive Betreuung des fidelen Patienten. Nach einer solchen Routine-Untersuchung bleiben beschwerdefreie Patienten in der Regel nämlich nur einen Tag lang in der Klinik und nicht sechs Tage. Und im Normalfall berechnet das Krankenhaus der Kasse deshalb auch nur 2200 Euro für die Behandlung und nicht 5800 Euro wie in diesem Fall. Die Prüforganisation der Krankenkassen, der Medizinische Dienst (MDK), untersuchte den Fall, und im Ergebnis musste die Klinik auf 3800 Euro verzichten.

Der Fall scheint nicht weiter ins Gewicht zu fallen, überwiesen die Kassen den gut 2100 Kliniken in Deutschland im vergangenen Jahr doch mehr als 60 Milliarden Euro. Tatsächlich aber ist das Problem durch falsche Abrechnungen in den Krankenhäusern groß, die Dunkelziffer hoch.

Nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs dürfte den Kassen ein jährlicher Schaden von hochgerechnet 875 Millionen Euro im Jahr entstehen. 30 Prozent aller Rechnungen seien falsch. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) geht sogar von überteuerten Rechnungen im Wert von bis zu 1,5 Milliarden Euro aus. Fast jede zweite sei falsch, urteilt der Verband. Das galt zumindest für 2010. Noch laufen die jüngsten Berechnungen, die Zahlen sollen in ein paar Wochen veröffentlicht werden. Die MDK-Experten rechnen nicht damit, dass sich die Lage 2011 wesentlich verbessert hat.

Nach Willen der Union soll sich das ändern. CDU und CSU haben vereinbart, schärfer gegen den Missstand vorzugehen und dazu eine Gesetzesinitiative vorgelegt. Sie verfolgt zwei zentrale Ziele: Die MDK-Prüfer sollen sich die Kliniken stärker vornehmen, in denen sie viele Ungereimtheiten feststellen. Und: Kliniken sollen erstmals eine Strafe zahlen, wenn eine Falschabrechnung auffliegt.

Strafzahlungen bislang nicht vorgesehen

Mit dem zweiten Punkt kommt die Union Forderungen des Rechnungshofes und der Krankenkassen nach. Bislang verläuft die Sache ganz anders. Wie, das macht der Fall einer 82-jährigen Patientin deutlich, die mit einem gebrochenen Becken ins Krankenhaus kam. Zwölf Tage wurde sie behandelt. So weit war die Abrechnung korrekt. Die alte Dame konnte sich jedoch partout nicht daran erinnern, dass sie in dieser Zeit vier Tage lang künstlich beatmet wurde. Kein Wunder, denn das Krankenhaus hatte die Leistung zwar in Rechnung gestellt, tatsächlich aber nie erbracht. Doch die Konsequenzen für den offensichtlichen Betrugsversuch waren harmlos. Von den 14.700 Euro, die es zunächst erhalten hatte, musste das Haus 11.700 Euro zurückzahlen. Das war's. So komisch es auch klingt: Eine Strafzahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen, egal wie hoch oder wie dreist die falsche Abrechnung des Krankenhauses ausfällt.

Setzen sich CDU und CSU durch, müssten die Schummel-Kliniken den Kassen als Strafe den 1,5-fachen Differenzbetrag überweisen. Für das Vortäuschen der künstlichen Beatmung der 82-Jährigen müsste das Krankenhaus also zusätzlich 5750 Euro Strafe zahlen. Da dürfte mancher Klinikdirektor ins Nachdenken kommen. Das ist auch das Ziel der Union, obwohl sie es in ihrem Gesetzesantrag pädagogischer ausdrückt. Von "einem zusätzlichen Anreiz für eine korrekte Rechnungsstellung" ist dort die Rede.

Fünf Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen erhoffen sich die Politiker durch die Strafzahlungen. Gemessen an den derzeit aufgedeckten Fällen sei nicht mehr drin.

Damit die Krankenkassen nun nicht auf die Idee kommen, den Medizinischen Dienst mit einem Prüfauftrag auf alle möglichen Krankenhäuser zu hetzen, besteht die Union auf genauen Kriterien für die Kontrollen. Diese müssen Kassen und Kliniken selbst erarbeiten. So soll dann genau festgelegt werden, in welchen Fällen wie geprüft werden soll. Damit soll - und auch das hatte der Rechnungshof beanstandet - das komplizierte Abrechnungssystem über die mehr als 1200 unterschiedlichen Fallpauschalen leichter zu interpretieren sein.

Auffällig viele Gefäßprothesen

Zudem darf der MDK nicht mehr stichprobenartig vorgehen, sondern nur in Kliniken prüfen, die zuvor auffällig geworden sind. Dann aber gründlich - mindestens zwei Tage lang sollen die Prüfer in der Klinik Zugang zu allen Unterlagen erhalten, die sie einsehen möchten.

Dabei könnten auch feinere Methoden des Rechnungsbetrugs stärker unter die Lupe der Prüfer geraten, welche die Krankenkassen seit Jahren anprangern. So werden in Deutschland deutlich mehr Schlagadern geweitet oder durch Gefäßprothesen stabilisiert als in anderen Ländern. Bei früh geborenen Säuglingen findet sich verblüffend oft die Gewichtsklasse 740 bis 749 Gramm. Ist der Säugling nämlich schwerer als 750 Gramm, erhält das Krankenhaus anstatt 80.000 Euro nur noch 57.000 Euro pro Fall.

Die Union will die Regelung so schnell wie möglich ins Gesetz bringen. Sie plant deshalb, sie an ein derzeit im Bundestag debattiertes Gesetz anzuhängen, das die Vergütung von psychiatrischen Einrichtungen regelt. Da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat, gelten besondere Terminanforderungen. Der Antrag muss schnell eingebracht werden.

Bislang ist der Koalitionspartner FDP aber nicht von der Sache überzeugt. Bei den Liberalen zweifelt man, ob die härtere Bestrafung der Krankenhäuser die gewünschte Wirkung erzielt oder nicht vielmehr eine Prüfwelle mit großem bürokratischen Ausmaß auslösen könnte.

Die CDU/CSU-Experten lässt das ratlos zurück - vor allem weil die Details des Entwurfs im Haus von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ausgearbeitet worden seien, heißt es.

© SZ vom 26.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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