Pink-Panther-Melodie bei Münchner Rechtsextremen-Demo:Gema schickt Neonazis eine Rechnung

Eine Verhöhnung von Mordopfern: Ende Januar marschierten Neonazis durch die Münchner Innenstadt und spielten das Pink-Panther-Lied, das auch die Zwickauer Terrorzelle im Bekennervideo zu ihren Morden benutzte. Das könnte nicht nur strafrechtliche, sondern auch urheberrechtliche Folgen haben. Die Gema jedenfalls verlangt jetzt Geld.

Sie verhöhnten Mordopfer auf offener Straße: Mitten in München spielten Neonazis vor zwei Monaten während einer Demonstration laut die Titelmelodie von "Pink Panther". Dasselbe Lied benutzte auch die Zwickauer Terrorzelle in dem Video, mit dem sie sich zu den Morden an neun ausländischen Ladenbesitzern sowie einer Polizistin bekannten. Trotz dieser Provokation wurde die Demo damals nicht aufgelöst.

Proteste gegen Neonazi-Aufmarsch in Frankfurt (Oder)

Bei einem Neonazi-Aufmarsch in München spielten Rechtsradikale das Lied "Pink Panther". Nun schickte die Gema eine Rechnung.

(Foto: dpa)

Nun aber müssen die Veranstalter nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit urheberrechtlichen Folgen rechnen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hat die Gema dem Rechtsextremisten Norman Bordin eine Rechnung in Höhe von 30,82 Euro geschickt. Die Gema vertritt die Urheberrechte von Komponisten und Textern.

Norman Bordin hatte die Versammlung am 21. Januar angemeldet, bei der die Neonazis über eine mobile Lautsprecheranlage die Filmmelodie abgespielt hatten. Aus Gema-Sicht ist dies eine lizenzpflichtige, öffentliche Aufführung des von Henry Mancini komponierten Songs, so der BR. Ob Bordin schon bezahlt hat, sei derzeit ungeklärt. Für das Staatsschutzdezernat der Münchner Kripo stellt das Abspielen der Melodie eine strafrechtlich relevante "Billigung von Straftaten" dar. Ein Sprecher des Münchner Polizeipräsidiums sagte, dass es aus Sicht der Ermittler klar darum gegangen sei, einen Bezug zu den zehn Morden der "Zwickauer Zelle" herzustellen.

Ob das Abspielen des Songs auf der rechtsextremen Demo Ende Januar auch eine "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" darstelle, werde derzeit geprüft. In den kommenden Tagen will das Polizeipräsidium den Fall zur weiteren Beurteilung an die Staatsanwaltschaft abgeben.

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