Urteil im Gen-Honig-Streit:Niederlage für Bienenzüchter

Zwar gilt seit Jahren ein Anbaustopp für den umstrittenen Genmais Mon 810, dennoch forderte ein schwäbischer Imker vor Gericht Schutzmaßnahmen vom Freistaat - sein Honig war mit genveränderten Pollen belastet. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage zurückgewiesen.

Stefan Mayr

Der schwäbische Imker Karl-Heinz Bablok und seine vier Kollegen, die für einen gentechnikfreien Honig kämpfen, haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Rückschlag erlitten. Die Imker wollten mit ihrer Klage gegen den Freistaat Bayern feststellen lassen, dass sie einen Anspruch auf Schutz gegen eine Honig-Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen haben. Das Gericht wies diese Klage mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil zurück. Doch der Kampf der Imker wird in die nächste Runde gehen.

2003 hatte das staatliche Versuchsgut in Kaisheim (Kreis Donau-Ries) den Genmais Mon 810 des US-Konzerns Monsanto angebaut. Imker Bablok hatte auf einem Nachbargrundstück sein Bienenvolk, der Honig war danach mit den Genmais-Pollen belastet. Daraufhin zog der Imker vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab ihm teilweise recht: Es stellte fest, dass sein Honig wesentlich beeinträchtigt und nicht mehr für den Verkauf geeignet ist, wenn er Spuren des Genmaises enthält. Dieses Urteil hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht auch verneint, dass der Freistaat Bayern Maßnahmen ergreifen muss, um eine Verunreinigung des Honigs mit den Genmais-Pollen zu verhindern. Diese Entscheidung wollten die Imker nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kippen. Sie scheiterten - wollen allerdings nicht aufgeben. Noch am Mittwoch kündigte das "Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik" in Rosenfeld (Baden-Württemberg) Revision an.

Dieses Urteil ist ein Affront gegen die Imkerschaft", sagt Thomas Radetzki, der Initiator des Bündnisses, das Babloks ungleichen Kampf gegen den Freistaat und den Konzern Monsanto durch alle Instanzen unterstützt hat. Nach Angaben von Radetzki hat das Bündnis für den Rechtsstreit bis jetzt 150 000 Euro ausgegeben. Doch er zeigt sich nach wie vor wild entschlossen: "In der nächsten Instanz werden wir auch ein anderes Ergebnis haben." Seiner Meinung nach widerspricht der Verwaltungsgerichtshof dem Verursacherprinzip. Zudem hätten die Richter auch außer Acht gelassen, dass der Gesetzgeber dem Verwender von gentechnisch veränderten Organismen eine Vorsorgepflicht auferlegt habe.

Auch Imker Bablok zeigte sich über das Urteil empört. Nicht nur weil sein Honig nicht vor der Gentechnik geschützt wird. Sondern auch weil die Richter entschieden, dass er einen Teil der Kosten der Monsanto-Anwälte zahlen müsse. "Dabei haben die selbst beantragt, als Beigeladene bei dem Verfahren dabei zu sein", so Bablok.

Demnächst wird sich also das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall beschäftigen. Babloks Chancen scheinen nicht schlecht zu sein. Immerhin lässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Revision gegen seine Urteile nur in grundsätzlichen oder schwierigen Fällen zu.

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