Prozess um Gewalt auf der Polizeiwache:Todesangst auf dem Revier

Eine Dolmetscherin verlässt eine Polizeiwache mit Beulen und Wunden. Was ist passiert? Vor Gericht sind die Zeugenaussagen konträr. Die Polizisten behaupten, die Frau habe sich die Verletzungen selbst zugefügt. Doch die Rechtsmedizinerin schließt dies aus.

Christian Rost

Die Zeugenaussagen zu den Vorgängen in der Polizeiinspektion am Hauptbahnhof waren völlig konträr. Nach Aussagen der Polizisten hatte sich eine Dolmetscherin ihre Verletzungen am Kopf selbst zugezogen, weil sie in der Wache hysterisch um sich geschlagen hatte. Nach Aussage der Frau und anderer Zeugen dagegen hatte ein Polizist die Dolmetscherin misshandelt. Eine Rechtsmedizinerin stellte im Prozess am Münchner Amtsgericht klar: Die Frau konnte sich die Verletzungen nicht selbst beigebracht haben.

Gewalt Revier

Sichtbare Verletzungen: Die Dolmetscherin auf einem Foto, das nach dem Besuch auf der Wache entstanden ist.

(Foto: oh)

Angeklagt war die Dolmetscherin Elena S. wegen Körperverletzung. Ihr wurde vorgeworfen, einen Polizisten an der Hand gekratzt zu haben beim Gerangel um ihren Personalausweis. Sie wollte den Ausweis nicht herzeigen, weil sie das "Machtgehabe, die Erniedrigungen und die Ausländerfeindlichkeit" der beiden Diensthabenden in der Inspektion massiv gestört hätten.

S. war am 7. März 2011 mit drei rumänischen Bauarbeitern zur Wache gekommen, um eine Messerstecherei anzuzeigen. Vor Gericht schilderten die Angeklagte und die Rumänen übereinstimmend, dass in der Wache eine gereizte Stimmung geherrscht habe. Als die Bauarbeiter mit Hilfe von Elena S. ihr Anliegen vorbringen wollten, glaubten die Polizisten, die Dolmetscherin gebe nicht ihr gesamtes Wissen über die fragliche Messerstecherei preis.

Elena S., die sonst für das Hauptzollamt übersetzt, wies die Anschuldigung zurück. Die Aufforderung, ihren Ausweis vorzuzeigen, ignorierte sie dann und setzte sich im Vorraum der Wache auf eine Bank. Ihre Handtasche, in der sich ihr Ausweis befand, umklammerte sie.

Polizeikommissar Michael S. trat an die Frau heran, drohte ihr "Zwang" an und griff nach ihrem linken Arm. Vor Gericht stellte es der 27-jährige Beamte so dar, dass Elena S. ausgerastet sei, mit den Füßen nach ihm getreten habe und schließlich mit dem Kopf voran gegen eine Wand gerannt sei.

Konsequenzen einer Falschaussage

Sein 39-jähriger Kollege, der damals neben ihm gestanden hatte, erzählte dieselbe Geschichte vor Gericht. Die Beamten blieben auch bei dieser Version, nachdem die Anwältin der Dolmetscherin, Angelika Lex, sie auf die Konsequenzen einer Falschaussage hingewiesen hatte.

Die Beamten bestritten, dass die 60-Jährige insgesamt dreimal mit Wucht mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geprallt war. Das hatte die Untersuchung einer Rechtsmedizinerin ergeben. Und genau das hatte Elena S. vor Gericht erzählt: Dass sie von Michael S. von der Bank hochgerissen und gegen die Wand geschleudert worden war; dass er sie anschließend mit dem Brustkorb in einen anderen Raum bugsiert und dabei mit dem Kopf gegen einen Türrahmen geschubst habe; und dass er sie in diesem Raum noch einmal mit dem Kopf voran gegen eine Wand gestoßen habe.

Die Frau erlitt drei Einblutungen an der Stirn. Und sie nässte ein während der mutmaßlichen Übergriffe - eine mögliche Reaktion "in Todesangst", wie die Rechtsmedizinerin feststellte.

Nachdem die Amtsrichterin die Gutachterin gehört hatte, stellte sie das Verfahren gegen Elena S. ein. Ihre Widerstandshandlung gegen den Polizisten sei zwar nicht vom Tisch, die Schuld der Frau in der Gesamtschau aber gering, so das Gericht.

Gegen die Beamten hatte die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt. Die Verfahren waren eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Protokoll der Gerichtsverhandlung angefordert, um den Fall erneut zu prüfen. Dabei geht es um eine mögliche Falschaussage der Polizeibeamten vor Gericht.

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