Bundeswehr-Angriff in Afghanistan:"Gegen Regeln verstoßen"

Der 575 Seiten dicke Nato-Bericht zum Bundeswehr-Luftangriff bei Kundus belastet Oberst Klein: Nach SZ-Informationen geht daraus hervor, dass Klein gegen die Einsatzregeln verstieß.

P. Blechschmidt

Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat offenbar gegen Einsatzregeln der Afghanistan-Schutztruppe Isaf verstoßen, als er am 4. September die Bombardierung zweier Tanklastzüge nahe der nordafghanischen Stadt Kundus anordnete. Dies geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus dem Isaf-Untersuchungsbericht hervor, der seit der Nacht dem Verteidigungsministerium vorliegt.

Bundeswehr-Angriff in Afghanistan: Eine afghanische Sicherheitskraft steht neben dem Wrack eines ausgebrannten   Tanklastzugs in Kundus, der durch den Angriff im September zerstört wurde.

Eine afghanische Sicherheitskraft steht neben dem Wrack eines ausgebrannten Tanklastzugs in Kundus, der durch den Angriff im September zerstört wurde.

(Foto: Foto: AP)

Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan sagte in Berlin, angesichts der damaligen Gesamtlage im Raum Kundus und in Kenntnis der Untersuchungsergebnisse habe er "keinen Grund daran zu zweifeln", dass deutsche Soldaten "in operativer Hinsicht militärisch angemessen gehandelt haben".

In jener Nacht hatten US-Kampfflugzeuge auf Anordnung Kleins zwei von Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert, die auf einer Sandbank im Kundus-Fluss festsaßen. Nach den Einsatzregeln wäre die sogenannte Luftnahunterstützung (close air support) gerechtfertigt gewesen, wenn eigene Kräfte Feindberührung gehabt hätten oder unmittelbar von einem Angriff bedroht gewesen wären. Auch hätten die Flugzeuge durch niedrige Überflüge (show of force) zunächst versuchen müssen, die Gegner in die Flucht zu schlagen. Alle drei Erfordernisse waren, so die Informationen der SZ, laut Isaf-Bericht nicht erfüllt.

Der 575 Seiten starke, als geheim klassifizierte Bericht war am Mittwoch in nur einem Exemplar per Kurier von Kabul nach Berlin gebracht worden, wo er noch in der Nacht erstmals geprüft wurde. Danach teilte Schneiderhan mit, Isaf habe klären wollen, "ob die Vorgänge, die zum Luftangriff führten, mit Isaf-internen Regelungen übereinstimmten".

Er stelle jetzt fest, dass der Bericht eine ganze Reihe von Empfehlungen enthalte, "die darauf abzielen, die hier angewandten Verfahren und Vorschriften zu verbessern". Das schließe auch die Fachausbildung ein. Kenner des Berichts ergänzten, der Text enthalte keine Bewertungen, sondern sei "sehr deskriptiv gefasst". Aus der Empfehlung, die Regeln für die Anforderungen von "close air support" präziser zu fassen, ergebe sich jedoch die Schlussfolgerung, die damals gültigen Regeln seien nach Ansicht von Isaf falsch ausgelegt worden.

Schneiderhan erläuterte ausführlich die damalige Gesamtlage, die bei der Bewertung der Vorgänge berücksichtigt werden müsse. Die Zahl der Taliban-Angriffe auf die Bundeswehr, aber auch auf afghanische Kräfte hatte massiv zugenommen. In den Tagen vor dem Luftangriff war die Bundeswehr in heftige Kämpfe verwickelt. Und es hatte konkrete Warnungen vor Anschlägen mit Tanklastern gegeben.

Schneiderhan versicherte, Oberst Klein habe stets die Maxime befolgt, Voraussetzung für den Erfolg des Afghanistan-Einsatzes sei, Opfer unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden. Er könne "sehr gut nachvollziehen" dass sich für Klein in der fraglichen Nacht die Situation so dargestellt habe, dass "keine Unbeteiligten" am Ort gewesen seien. Laut Schneiderhan besagt der Bericht, dass sich die Zahl der Opfer nicht mehr feststellen lässt. Sie schwanke je nach Quelle zwischen 17 und 142.

Der Isaf-Bericht wird nun der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zugeleitet. Sie muss entscheiden, ob gegen Oberst Klein, der inzwischen wieder in Deutschland ist, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

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