Urteil:Ministerium darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen

Ein Gericht hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens untersagt, in der bisherigen Form vor elektronischen Zigaretten zu warnen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) per einstweiliger Anordnung Warnungen vor elektronischen Zigaretten untersagt.

Das NRW-Gesundheitministerium hatte im Dezember vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt. Es hatte argumentiert, die elektrischen Dampfgeräte seien als Arzneimittel für die Rauchentwöhnung anzusehen, als solche aber nicht zugelassen. Der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten sei mithin strafbar.

Dagegen stellte das Gericht in Münster am Montag fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel, denn seine Zweckbestimmung sei nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum. Erst vor kurzem hatte das Verwaltungsgericht Köln ähnlich entschieden: Nikotin könne zwar ein Arzneistoff sein, bei den E-Zigaretten gehe es jedoch vorrangig um die Befriedigung der Nikotinsucht.

Bei elektronischen Zigaretten wird eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält. Ob die E-Zigaratte als Hilfe zum Rauchstopp dienen kann, ist umstritten. Ebenfalls nicht ausreichend erforscht ist, wie schädlich die E-Zigarette ist.

(Az. 13 B 127/12)

© AFP/dpa/beu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Nichtraucherschutz in anderen Ländern
:Wo Qualmen zur Qual wird

Wer glaubt, Deutschland bevormunde seine Raucher über die Maßen, sollte einen Blick in andere Staaten werfen. Fünf Beispiele für besonders drastischen Nichtraucherschutz.

Berit Uhlmann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: