Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) per einstweiliger Anordnung Warnungen vor elektronischen Zigaretten untersagt.
Das NRW-Gesundheitministerium hatte im Dezember vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt. Es hatte argumentiert, die elektrischen Dampfgeräte seien als Arzneimittel für die Rauchentwöhnung anzusehen, als solche aber nicht zugelassen. Der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten sei mithin strafbar.
Dagegen stellte das Gericht in Münster am Montag fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel, denn seine Zweckbestimmung sei nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum. Erst vor kurzem hatte das Verwaltungsgericht Köln ähnlich entschieden: Nikotin könne zwar ein Arzneistoff sein, bei den E-Zigaretten gehe es jedoch vorrangig um die Befriedigung der Nikotinsucht.
Bei elektronischen Zigaretten wird eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält. Ob die E-Zigaratte als Hilfe zum Rauchstopp dienen kann, ist umstritten. Ebenfalls nicht ausreichend erforscht ist, wie schädlich die E-Zigarette ist.
(Az. 13 B 127/12)