Amtsgericht Dachau:Aus Verzweiflung

Mann prellt Firma um 50 000 Euro um die Rate für sein Eigenheim zu tilgen, nun bekommt der 63-jährige Angeklagte eine Freiheitsstrafe.

Anna Schultes

Das Motiv des Angeklagten ist irgendwie schon nachvollziehbar. Der Mann stand kurz davor, sein Haus zu verlieren. Er muss wirklich verzweifelt gewesen sein, als er die fällige Rate von 50 000 Euro für sein Eigenheim mit Geld bezahlte, das ihm gar nicht gehörte. Nur so konnte er die drohende Zwangsversteigerung abwehren. Und doch war dieses Vorgehen mehr als dreist. Gebracht hat ihm seine Verzweiflungstat, wegen der er sich jetzt vor dem Amtsgericht Dachau verantworten musste, auch nichts. Richter Lars Hohlstein verurteilte den 63-Jährigen wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten.

Der Angeklagte sollte einem Solar-Unternehmen im Landkreis ein Photovoltaikprojekt auf Sizilien vermitteln. Als "Sicherheitsleistung für die vertrauliche Behandlung von Informationen" - so steht es in der Vereinbarung zwischen Firma und Angeklagtem vom Anfang Juni 2010 - überwies die Firma 50 000 Euro auf das Konto des Unternehmers. Für den Fall, dass es nicht zum Vertragsabschluss kommen würde, sollte der Angeklagte das Geld zurückzahlen. "Fakt ist, dass es zu keiner Auftragserteilung kam", sagte ein Vertreter des Unternehmens vor Gericht. Den Betrag habe er aber auch nicht wieder erhalten. Im Juli 2010 habe der Angeklagte lediglich mitgeteilt, dass er das Geld für private Zwecke genutzt habe.

Der 63-Jährige erzählte vor Gericht eine ganz andere Geschichte. Er habe von Anfang an offen gesagt, dass er ein Darlehen brauche. "Es war von Anfang an klar, dass das Geld für die Hausrettung ist." Er sei sicher gewesen, dass er das Geld zurückzahlen können würde. Schließlich habe er auf Zahlungen aus anderen Millionen-Projekten gewartet. Richter Hohlstein hielt seine Aussage für nicht plausibel. Zumal sich schnell herausstellte, dass der 63-Jährige bereits im Juni 2010 gewusst haben musste, dass er die Schulden bei der Solarfirma nicht tilgen konnte. Der Angeklagte ist zudem bereits wegen Betrugs vorbestraft, im Jahr 2008 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wir hatten keine Veranlassung, einen privaten Kredit an ihn zu vergeben", sagt der Vertreter der Solarfirma. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung kannten die beiden sich erst seit kurzem. Lange habe er dem Angeklagten trotz ausbleibender Zahlung noch vertraut. Die Partner hatten sich früher geduzt, im Sitzungssaal hingegen schauten sie sich nicht einmal mehr an. Der Angeklagte nutzt das letzte Wort, um sich zu entschuldigen. Das solle der ehemalige Geschäftspartner auch den Gesellschaftern ausrichten. Der schüttelt nur den Kopf.

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