Strafverfolgung von Nazi-Gegnern:Blamagen im Gerichtssaal

Die Staatsanwaltschaft verliert mehrere Prozesse gegen Nazi-Gegner und ist nun sauer auf die Polizei. Die habe die Ermittlungsberichte oberflächlich - und damit irreführend verfasst.

Bernd Kastner

Die Strafverfolgung von Nazi-Gegnern, die einen Aufmarsch von Rechtsextremisten blockiert haben sollen, gerät zur Blamage für Polizei und Justiz. Erneut ist vor Gericht eine Anklage gegen einen Jugendlichen gescheitert; der angebliche "Blockierer" war wegen "erheblicher Störung" der rechtsextremen Demo am 8. Mai 2010 in Fürstenried angeklagt. Mehrere solcher offenbar schlecht begründeter Anklagen sorgen nach SZ-Informationen für Zoff unter den Sicherheitsbehörden: Die Münchner Staatsanwaltschaft ist verärgert über die Polizei. Diese habe die Ermittlungsberichte oberflächlich und damit irreführend verfasst. Die Staatsanwälte verlangen fundiertere Darstellungen. Die Polizeiführung zeigt sich selbstkritisch.

Münchner verhindern Neonazi-Marsch, 2010

Hunderte Nazi-Gegner haben sich am 8. Mai 2010 in Fürstenried einer Demonstration von Rechtsextremisten in den Weg gestellt.

(Foto: Stephan Rumpf)

Es war der 65. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus, an dem Neonazis durch den Münchner Süden marschieren wollten. An der Tischlerstraße aber mussten sie umkehren, da sich ihnen mehrere hundert Gegendemonstranten in den Weg stellten. Auf einem Kulturfest hatten zuvor diverse Politiker zum Protest aufgerufen, die Aktion gilt politisch als erfolgreich. War das Vorgehen der Polizei, die den Weg für die Neonazis nicht gewaltsam freiräumte, zunächst noch gelobt worden, sahen sich die Ermittlungsbehörden heftiger Kritik ausgesetzt, als Monate später Anklagen und Strafbefehle ergingen.

Vor Gericht ging die Staatsanwaltschaft aber inzwischen mehrmals baden: Zuletzt stellte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein Verfahren gegen einen 19-jährigen Nazi-Gegner ein. Nachdem er nach Berlin umgezogen war, schickte die Münchner Staatsanwaltschaft die Anklage an ihre Berliner Kollegen. Doch als das dortige Gericht die Argumentation des Verteidigers Robert Stenger gelesen hatte, kam es erst gar nicht zu einer Verhandlung. Die Kosten des knapp zweijährigen Verfahrens trägt die Staatskasse.

Etwa ein Dutzend Verfahren wurden eingeleitet, einen Überblick über den aktuellen Stand hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft. Nach SZ-Recherchen wurde ein Angeklagter freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte; eine Anklage liegt seit gut einem Jahr bei Gericht, ohne dass ein Prozess terminiert ist; ein Freispruch ist rechtskräftig. Einmal rügte das Gericht, dass die Polizei die Nazi-Gegner gar nicht zur Räumung der Straße aufgefordert hatte. Ein andermal konnten die Ermittler laut Stenger nicht belegen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Nazi-Marsches Teil der angeblichen Blockade war.

Rüffel von der Staatsanwaltschaft

Angesichts der Pleiten im Gerichtssaal hat sich der Staatsschutz der Polizei einen deutlichen Rüffel von der Staatsanwaltschaft, der Herrin von Ermittlungsverfahren, eingefangen. Die Ankläger fühlen sich von der Polizei aufgrund missverständlicher Berichte in die Irre geführt. Wären sie detaillierter und vollständig gewesen, wären mehrere Anklagen erst gar nicht geschrieben worden, heißt es.

Laut Gesetz ist nur dann Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung als wahrscheinlich gilt. Es soll nach SZ-Informationen ernste Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei gegeben haben, nach dem Motto: So bitte nicht mehr. Man müsse sich auf die Ermittlungsberichte verlassen können. Es dürfe nicht sein, dass ein Staatsanwalt erst bei der Polizei nachfrage, ob es wirklich stimme, was in den Akten steht. Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigt die Gespräche mit der Polizei und formuliert diplomatisch: "Wir sind bemüht, die Abläufe zu verbessern."

Bislang stand die Staatsanwaltschaft selbst in der Kritik: Man warf ihr vor, mit zweierlei Maß zu messen. Einige polizeibekannte, jüngere Linke wurden angeklagt. Unbekannte "Blockierer" blieben unbehelligt, ebenso zahlreiche prominente Nazi-Gegner. Die Ermittler begründeten dies damit, dass die Prominenten gar nicht blockiert hätten, weil ihre Aktion gebilligt gewesen sei. Und weil man nicht von Hunderten Nazi-Gegnern die Personalien habe aufnehmen können, sei man nur gegen die vorgegangen, die man auf den Polizeivideos erkannte.

Im Polizeipräsidium zeigt man sich einsichtig angesichts der Kritik der Staatsanwälte: "Aus meiner Sicht war das nicht optimal", räumt Vizepräsident Robert Kopp ein. Man wolle nun die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verbessern. Kopp: "Man muss auch selbstkritisch sein."

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