Erfolg für Initiativen gegen Rechts:Gericht erklärt Extremismusklausel für rechtswidrig

Initiativen gegen Rechts sollten sie unterzeichnen, um an Fördergelder des Bundes zu kommen: Die sogenannte Extremismusklausel ist höchst umstritten - und ist jetzt vom Verwaltungsgericht Dresden für rechtswidrig erklärt worden. Damit gab das Gericht der Klage eines Vereins gegen die umstrittene Demokratie-Erklärung statt.

Die vom Bund und dem Land Sachsen verlangte Extremismusklausel ist laut einem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Erklärung, mit der sich Projekte gegen Rechts im Gegenzug für eine finanzielle Förderung zum Grundgesetz bekennen sollen, sei in Teilen "nicht ausreichend bestimmt", hieß es in der kurzen mündlichen Begründung des Gerichts am Mittwoch in Dresden.

Das Gericht gab damit dem Pirnaer Verein "Akubiz" recht, der sich gegen die Verweigerung von Fördermitteln durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gewehrt hatte. Der Verein hatte beim Landkreis 600 Euro aus einem Programm des Bundesfamilienministeriums beantragt, um mit einem Flyer an ein früheres Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein zu erinnern. Das Geld wurde unter der Voraussetzung bewilligt, dass der Verein zuvor die sogenannte "Demokratieerklärung" alias Extremismusklausel signierte.

Das lehnte der Verein ab und erhielt somit kein Geld. Der Widerspruch des Vereins gegen die Entscheidung wurde abgelehnt. Der Landkreis verwies auf entsprechende "Auflagen" des Bundesfamilienministeriums, wonach den Empfängern von Fördergeldern die Unterschrift abzuverlangen sei. Er befinde sich damit in einer "unglücklichen Position", sagte in der mündlichen Verhandlung dessen Vertreterin Jana Mocker-Leikauf.

Extremismusklausel als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Der Verein verweigerte die Unterschrift aus mehreren Gründen. Er verweist zum einen auf die Verpflichtung, sich im Gegenzug für eine Förderung zum Grundgesetz zu bekennen. Dies sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, sagte Anwalt Robert Uhlemann. Niemand dürfe wegen seiner politischen Ansichten benachteiligt werden: "Nichts anderes macht aber die Klausel."

Zudem stößt sich der Verein an der Verpflichtung, sich auch für alle Partner verbürgen zu müssen. Es sei unklar, in welcher Form diese "Gesinnungsüberprüfung" praktisch erfolgen solle, sagte Uhlemann. Schließlich werde mit vielen ungenügend konkreten Begriffen gearbeitet. Daran änderten auch die "Hinweise für Demokratie" nichts, die inzwischen als eine Art Hilfestellung für die Antragsteller ausgegeben werden.

Über die Extremismusklausel, die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt und vom Land Sachsen weitgehend übernommen worden war, wird seit Monaten gestritten. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis nannte die Klausel in einem Gutachten "verfassungsrechtlich bedenklich". Der "Akubiz"-Vorsitzende Steffen Richter bezeichnete die Klausel als "eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort". Die Auffassung des Gerichts bestätige, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden dürfe. Timo Reinfrank von der Berliner Amadeo-Antonio-Stiftung sprach vom "Resultat einer verfehlten Politik gegen Rechts". Die Klausel halte Initiativen von der eigentlichen Arbeit ab.

Opposition kritisiert Schröder in scharfer Form

Bundestagsvizepraesident Wolfgang Thierse (SPD) und der Sprecher der Arbeitsgruppe "Strategien gegen Rechtsextremismus" der SPD-Bundestagsfraktion Soenke Rix erklärten, Schröder habe mit der Klausel das Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger ins Gegenteil verkehrt und sie unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt. Wer so etwas tue, säe bewusst eine Kultur des Misstrauens und erzeuge ein Klima, in dem Engagement und Zivilcourage nicht gestärkt würden, sondern erlahmten. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte Schröder dazu auf, die Extremismusklausel "unverzüglich zurücknehmen". Schröders ideologischer Kampf gegen die Zivilgesellschaft schade der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: