Umstrittener Polizeieinsatz bei Rosenheim:Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben

Hat sich die Familie aus dem bayerischen Schechen nur gegen aggressive Polizeibeamte verteidigt oder diese selbst angegriffen? Das sollte vor dem Amtsgericht Rosenheim geklärt werden. Jetzt wird das Verfahren gegen die Familie überraschend eingestellt. Doch beide Seiten bleiben bei ihren Vorwürfen.

Der Prozess um einen umstrittenen Polizeieinsatz nahe Rosenheim ist am Freitag wegen geringer Schuld der Angeklagten überraschend eingestellt worden. Bei dem Einsatz waren mehrere Menschen verletzt worden. Angeklagt waren allerdings nicht die Beamten, sondern eine Familie.

Nach mehreren Verhandlungstagen hatte der Richter am Amtsgericht Rosenheim die Prozessbeteiligten am Freitagmorgen vor Sitzungsbeginn zu einem Rechtsgespräch eingeladen. Zunächst hatte er der wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagten vierköpfigen Familie angeboten, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Das akzeptierte die Verteidigung allerdings nicht. Nun wird das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Die Prozesskosten trägt der Staat. Auf den Anwaltskosten bleibt die Familie aber sitzen, diese dürften in fünfstelliger Höhe liegen.

Zur Begründung hieß es, das Verfahren stehe in keinem Verhältnis mehr zu dem Schuldvorwurf. Der Vorsitzende Richter Ralf Burkhard führte dabei prozessökonomische und finanzielle Gründe an, die ihn zur Einstellung bewogen hätten: "Der Prozess hatte den Umfang eines Verfahrens vor einer Großen Strafkammer eines Landgerichtes", sagte er. Alle Beteiligten hätten Demut bewiesen.

"Ein Teilerfolg, kein Triumph"

Beobachter hatten zuvor von einem unendlichen Prozess gesprochen, weil das frostige Klima zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Verhandlung immer wieder verzögert hatte. Beide Seiten erklärten nun, sie blieben bei ihren Vorwürfen. Aus finanziellen Gründen und weil der Prozess so eine Belastung sei, erklärten sich die Angeklagten aber bereit, der Einstellung zuzustimmen.

Verteidiger Hartmut Wächtler nannte die Einstellung "einen Teilerfolg, keinen Triumph". Alle hätten ein bisschen nachgegeben. Die Strafanzeigen der Familie gegen die damals eingesetzten Polizisten wurden zurückgenommen, so dass auch ihnen keine juristischen Konsequenzen mehr drohen. "Wir haben kein Interesse an der Strafverfolgung der Beamten", sagte Wächtler.

Die Familie soll laut Staatsanwaltschaft die Amtshandlung der Polizei behindert und dabei einen der Beamten am Ellenbogen verletzt haben. Zwei Zivilbeamte der Rosenheimer Polizei hatten im November 2010 in einem Mehrfamilienhaus Schechen nach einem Mann gesucht, der zu einer psychiatrischen Untersuchung vorgeführt werden sollte. Dabei kam es zunächst zu einer Konfrontation mit dem Ehepaar Sandra und Anton B., das ebenfalls in dem Haus wohnt, und im weiteren Verlauf mit Sandra B.'s Eltern Josef und Aloisia E..

Vor Gericht hatte die Familie von einer regelrechten Gewaltorgie gesprochen. Die zwei Zivilbeamten sollen demnach von acht weiteren Kollegen und einem Schäferhund verstärkt worden sein. Die Angeklagten berichteten von Faustschlägen, Tritten und brutalen Würgegriffen. Nach dem Vorfall mussten alle vier stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Josef E. - er ist der Hausbesitzer und war früher selbst Polizeibeamter - sagte vor Gericht, er sei so brutal in den Schwitzkasten genommen und mit dem Kopf gegen die Wand oder eine Tür gestoßen worden, dass er mehrere Male ohnmächtig wurde und Todesangst gehabt habe. Ein als Zeuge vernommener Polizist will davon nichts mitbekommen haben.

Nach dem Polizeieinsatz wurden die Ermittlungen gegen die Beamten vorläufig eingestellt. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, man werde die Ermittlungen gegen die Polizisten wieder aufnehmen - und gleich wieder einstellen. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, hieß es zur Begründung.

Die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens wollte die Staatsanwaltschaft nicht als Schuldeingeständnis der Polizisten verstanden wissen. "Die Beamten haben rechtmäßige Diensthandlungen vorgenommen", sagte Martin Forster. Die Anklagepunkte gegen die Familie würden vielmehr aufrechterhalten. Die Aggressionen seien von ihr ausgegangen.

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