Plagiate in der Wissenschaft:"Unwürdiges Spektakel"

Guttenplag und kein Ende: Immer neue Plagiatsvorwürfe gegen Inhaber von Doktortiteln haben ein Klima des Verdachts und der Bedrohung erzeugt. Das macht eine Klarstellung durch die Wissenschaft selbst notwendig.

Gastbeitrag

Die Verfasser des folgenden Beitrags sind: WOLFGANG FRÜHWALD (Germanist, München), GERHART VON GRAEVENITZ (Germanist, Konstanz), LUDGER HONNEFELDER (Philosoph, Bonn und Berlin), REIMAR LÜST (Physiker, Hamburg), CHRISTOPH MARKSCHIES (Theologe, Berlin), ERNST THEODOR RIETSCHEL (Chemiker, Berlin), ERNST-LUDWIG WINNACKER (Biochemiker, München und Straßburg), RÜDIGER WOLFRUM (Rechtswissenschaftler, Hamburg und Heidelberg)

Die Autoren sind allesamt erfahrene Hochschullehrer und waren oder sind leitende Funktionäre deutscher wie internationaler Wissenschafts-Organisationen. Einige haben als Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft gewirkt, als Präsident des Europäischen Forschungsrats, als Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, als Vorsitzender des Wissenschaftsrats, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Mehrere Unterzeichner haben Universitäten und Rektorenkonferenzen geleitet. Insbesondere haben sich alle Autoren fachlich und in Gremien intensiv mit ethischen Fragen der Wissenschaft beschäftigt.

Die von allen möglichen Seiten betriebene Suche nach Plagiaten in Doktorarbeiten macht eine Klarstellung durch die Wissenschaft selbst notwendig. Dass "Plagiate", neben Datenmanipulation und Datenfälschung, zu den zentralen Verstößen gegen die Integrität wissenschaftlichen Verhaltens gehören, steht außer Zweifel.

Doch welcher Umgang mit Texten, Gedanken und Argumenten in der Wissenschaft als "Plagiat" zu gelten hat, versteht sich nicht von selbst. Begriffe wie der vom "Abschreiben" greifen zu kurz. Auch bei einer juristischen Betrachtung des "Plagiats" als eines Verstoßes gegen das Recht am geistigen Eigentum Dritter oder als Handlung in Täuschungsabsicht wird nur die Außensicht dessen in den Blick genommen, was in den Wissenschaften als "Plagiat" bezeichnet wird.

Das Verbot des Plagiats umfasst in der Wissenschaft weit mehr. Es dient dazu, das Ziel der Wissenschaft und damit die Wissenschaftlichkeit von Wissenschaft sicherzustellen. Ziel der Wissenschaft als Forschung aber ist Erkenntnisfortschritt. Deshalb gehört es unabdingbar zur Wissenschaft, den in einem Forschungsbeitrag vorgetragenen wissenschaftlichen Gedanken in seiner Neuartigkeit einsichtig und überprüfbar zu machen.

Wie die Erreichung dieses Ziels gesichert wird, muss von der Wissenschaft selbst festgelegt werden. So wie die jeweilige Methodologie, die eine Disziplin der Wissenschaft als verbindlich betrachtet, von der Gemeinschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des betreffenden Faches bestimmt wird, können auch die Regeln, durch die Missbrauch im Umgang mit dem Stand der Forschung verhindert wird, durch niemand anderen formuliert werden als durch die betreffende scientific community.

Sie definiert die Kriterien, denen die wissenschaftliche Praxis des jeweiligen Faches zu folgen hat, und sie hat daher auch die Pflicht, für deren Wahrung zu sorgen und Verstöße zu ahnden. Nicht ohne Grund sind es deshalb die Einrichtungen, in denen sich die Wissenschaft selbst organisiert (Universitäten, Fachgesellschaften, Akademien etc.), die die Kriterien formulieren, deren Einhaltung für die von der Wissenschaft selbst gesetzten Ziele notwendig ist.

Ob ein Gedanke neuartig ist, kann kein Computer prüfen

Was diese Kriterien im Einzelnen für bestimmte Disziplinen und Fächer verlangen und vorschreiben, hängt von der jeweiligen wissenschaftlichen Kultur einer Disziplin ab. Etliches davon ist in Regelwerken verbindlich formuliert, manches auch dem Wandel unterworfen. Auf dem Weg in die digitale Kommunikation hat sich die konkrete Ausgestaltung in manchen Aspekten nicht nur weiterentwickelt, sondern bestimmte Anforderungen (zum Beispiel an die Vollständigkeit der gebotenen Nachweise) wurden auch verschärft.

Die Kriterien des Umgangs mit Quellen und Texten, Gedanken und Argumenten werden jedoch dadurch zu verbindlichen Normen wissenschaftlichen Verhaltens, dass sich die Wissenschaft selbst an die von diesen Kriterien grundgelegten Methoden bindet. Daran hat sich im digitalen Zeitalter nichts geändert. Auch das Recht setzt dies bei der Klärung der Frage voraus, ob in einem Forschungsbeitrag Eigentumsrechte verletzt werden oder Täuschung vorliegt.

Missbrauch verhindern

Es ist deshalb die ureigene Sache und die Pflicht der jeweiligen Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler, die Einhaltung dieser Kriterien zu überwachen und zu beurteilen. Dabei ist eine komplexe Reihe von Umständen zu prüfen, die von formaler Korrektheit bis zu der Art und Weise reicht, in der die Quellen angegeben und der Bezug des Gedankens auf den bestehenden Stand der Forschung einsichtig gemacht werden.

Die neuen Möglichkeiten des digitalen Wort- oder Textvergleichs können dafür nützlich und sogar notwendig sein. Sie sind aber nicht ausreichend für die Antwort auf die Frage, ob der betreffende Beitrag die Neuartigkeit des vorgetragenen Gedankens und seinen Bezug auf den jeweiligen Stand der Forschung hinlänglich einsichtig und überprüfbar macht.

Weltweit ist die Wissenschaft damit befasst, Integrität sicherzustellen

Selbstredend muss die Beurteilung durch die Wissenschaft in einer Weise erfolgen, die das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen braucht, und zur Verhinderung von Missbrauch (vor dem auch die Wissenschaft nicht gefeit ist) auch rechtlich überprüfbar sein. Dass in der Vergangenheit in Einzelfällen die Prüfung auf Einhaltung der Regeln wissenschaftlicher Integrität seitens der Wissenschaft nicht zureichend erfolgte und sie von außen an ihre Pflichten erinnert werden musste, ist auch aus Sicht der Wissenschaft selbst bedrückend.

Angesichts des Missbrauchs (der nicht zuletzt durch die neuen digitalen Verfahren der Informationsbeschaffung und -verarbeitung ermöglicht wird) ist die Wissenschaft derzeit weltweit intensiv damit befasst, Mechanismen und Strukturen zu etablieren, um die Integrität wissenschaftlichen Verhaltens sicherzustellen, Fehlverhalten frühzeitig zu erfassen, zu bewerten und mit Sanktionen zu belegen.

Diese wichtige Intention wird konterkariert, wenn die Methode digitaler Textvergleichung für etwas eingesetzt wird, was mit einer kriteriengeleiteten Auseinandersetzung mit Plagiatsvorwürfen nichts zu tun hat. Wir beobachten mit Sorge, dass in der letzten Zeit durch nach Belieben gesetzte Standards wissenschaftlichen Arbeitens sowie durch nachträgliche Anwendung erst später entwickelter Kriterien ein Klima des Verdachts und der Bedrohung entsteht, in dem Vertrauen durch scheinbare Transparenz ersetzt wird, junge Menschen bei der Herstellung ihrer Qualifikationsarbeiten in Verwirrung geraten und das Verhältnis der Wissenschaft zur Öffentlichkeit beschädigt wird.

Eine Praxis, die die notwendige sachliche Überprüfung verdächtigter Arbeiten behindert und lediglich behauptete Verfehlungen durch ständige Wiederholung fixiert, ist ein Spektakel, das einer aufgeklärten Gesellschaft nicht würdig ist.

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