Gerichtsverfahren um umstrittenes "Schwarzbuch":"Der WWF muss sich Kritik gefallen lassen"

Emotional und engagiert war die Debatte, die sich Vertreter des WWF vor dem Kölner Landgericht mit ihren Kritikern lieferten. Am Ende fiel die Entscheidung zugunsten des "Schwarzbuch WWF". Das Enthüllungswerk darf zunächst ohne Änderungen weiter vertrieben werden.

Lars Langenau

Das Schwarzbuch WWF - Dunkle Geschäfte im Zeichen des Panda darf ohne Änderungen zunächst weiter vertrieben werden. "Der WWF muss sich Kritik gefallen lassen", sagte die Richterin des Kölner Landgerichts, Margarete Reske, im Verfahren des World Wide Fund for Nature gegen den Autor Wilfried Huismann.

Vor Gericht einigten sich beide Seiten am Freitag lediglich darauf, dass eine von dem mehrfachen Grimme-Preisträger interviewte WWF-Funktionärin in einer zweiten Auflage nicht mehr namentlich genannt wird und ihre Zitate herausgenommen werden. Die WWF-Expertin für nachhaltige Biomasse hatte sich in einem Interview für den ARD-Film Pakt mit dem Panda um Kopf und Kragen geredet.

Im Nachhinein argumentierte sie, sie habe das TV-Interview nicht eindeutig freigegeben. Auch sei sie gegen die Verwendung ihrer Zitate in dem Buch, das auf dem Film basiert, nicht einverstanden. Die Richterin argumentierte, dass man einen Film eher vergesse als ein Buch. Deshalb sollten die Zitate nicht mehr wörtlich in einer zweiten Auflage erscheinen.

Für den Justiziar des Gütersloher Verlagshauses, Rainer Dresen, ist dieses Detail völlig nebensächlich, weshalb sich Verlag und Autor hier einem Vergleich nicht verschließen wollten. Der entscheidende Vorwurf des Buches sei, so Dresen zur SZ, dass der WWF zu industrienah sei und viel zu eng mit Umweltzerstörern wie Gentechnikunternehmen, der Agrarindustrie, Ölkonzernen und sogar mit Militärdiktaturen kooperiere. Der WWF hält dagegen: Wer wirklich etwas erreichen wolle, dürfe nicht nur demonstrieren, sondern müsse auch Kompromisse aushandeln. Mit reiner Opposition erreiche man gar nichts für die Umwelt.

Der WWF hatte in dem Zivilverfahren die Unterlassung von 13 Punkten gefordert und eine entsprechende "einstweilige Verfügung" beantragt. Nun vertagte sich das Gericht zunächst um eine Woche, um den komplexen Sachverhalt wenigstens annäherungsweise klären zu können.

Die Streitparteien versuchten, ihre Positionen mit Karten und anderem zusätzlichen Informationsmaterial zu untermauern. Zeitweise kam es dabei zu emotional und engagiert geführten Debatten. "Das öffentliche Interesse hinsichtlich des Umweltschutzes ist ganz erheblich", sagte die Richterin, beiden Seiten bekämpften sich mit einer Vehemenz, welche die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zunehmend verstelle. Sie warne "sehr davor, dieses Verfahren hier aus dem Ruder laufen zu lassen". Beiden Parteien gab sie noch Zeit bis zum 20. Juli, sich über die diversen Änderungsbegehren des WWF gütlich zu einigen.

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