Urteil zu Beschneidung:Muslime und Juden reagieren empört auf "unerhörten Akt"

Eine "unsensible" und "diskriminierende" Entscheidung: Jüdische und muslimische Religionsvertreter kritisieren das Urteil aus Köln scharf - die Richter des Landgerichts hatten Beschneidungen bei Jungen als grundsätzlich strafbar bewertet. Auch die Leser von Süddeutsche.de diskutieren kontrovers.

Es ist ein "Minenfeld", in das sich die Richter des Kölner Landgerichts begeben haben, wie es der Korrespondent der britischen BBC formulierte: Mit ihrem Urteil, das am Mittwoch bekannt wurde, haben sie die religiös begründete Beschneidung (Zirkumzision) von Jungen grundsätzlich unter Strafe gestellt.

Bei Muslimen und Juden stößt die Entscheidung auf Unverständnis und Empörung: "Das Urteil empfinde ich als integrationsfeindlich und diskriminierend für die Betroffenen", sagte der Vorsitzende der Religionsgemeinschaft des Islam, Ali Demir. Der Zentralrat der Juden sprach von einem "unerhörten und unsensiblen Akt".

"Das ist ein harmloser Eingriff mit Tausende Jahre alter Tradition und hohem Symbolwert", kommentierte Demir die Gefährlichkeit der Beschneidung. Er verwies darauf, dass die Entfernung der männlichen Vorhaut hygienische Vorteile habe und die Übertragung von Infektionen vermindere. Überdies werde ein Verbot nichts bringen: "Dann werden wir Beschneidungstourismus in die europäischen Nachbarländer bekommen."

Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden, sprach von einem "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Die Beschneidung von neugeborenen Jungen werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert, sagte Graumann. "In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert." Den Bundestag forderte er auf, in der Frage schnell Rechtssicherheit zu schaffen.

Unterstützung erhielten die Gegner von katholischer Seite. Die Deutsche Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als "äußerst befremdlich" und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Es sei nicht erwiesen, dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes schade. "Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden", hieß es in einer Erklärung.

Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) warnte davor, Beschneidung bei Jungen mit der bei Mädchen auf eine Stufe zu stellen. Beides sei "keinesfalls zu vergleichen", sagte sie den Stuttgarter Nachrichten. Bei der männlichen Beschneidung im Judentum und dem Islam werde nur die Vorhaut entfernt, bei der Genitalverstümmelung ganze Geschlechtsorgane.

Der österreichische Laizisten-Verein "Initiative Religion ist Privatsache" bezeichnete die Entscheidung aus Köln als "wichtige und längst fällige Weichenstellung". Vorstandsmitglied Heinz Oberhummer sagte: "Körperverletzung ist Körperverletzung und Kinder können von dem Genuss der Grundrechte nicht ausgeschlossen werden. Und schon gar nicht aus religiösen Gründen." Oberhummer kritisierte die entsprechende Rechtsprechung in Wien. Sie fördere die "religiöse Bevormundung von Kindern".

Süddeutsche.de-Leser diskutieren über Urteil

In einer Online-Umfrage der taz begrüßten knapp zwei Drittel der Leser die Entscheidung aus Köln. Auch unter den Usern von Süddeutsche.de wird das Thema hitzig diskutiert. So schrieb "glamax": "Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich das Verfassungsgericht der Ansicht des Zentralrats anschließt, denn rechtlich ist die Sache ziemlich klar: Die Religionsfreiheit der Eltern endet dort, wo die körperliche Unversehrtheit anderer anfängt, egal ob eigenes Kind oder fremder Heide." Das Grundgesetz stehe nun einmal über Bibel, Thora und Koran. Ein anderer Nutzer meinte: "Eine Beschneidung fügt einem Menschen keinen Schaden zu; vorausgesetzt, sie wird richtig ausgeführt." Es sei "absurd", Eltern ihr Recht abzusprechen, ihre Kinder beschneiden zu lassen. "METOIK" schrieb in seinem Beitrag: "Selbstverständlich ist das Selbstbestimmungsrecht des Individuums (hier des Kindes) dem der Religionsgemeinschaften überzuordnen." Und weiter: "Ich bin ergo froh, wenn Richter sich über die Religionen stellen und den oben genannten Rechtsgütern, die nichts anderes sind als Menschenrechte, Vorrang einräumen gegenüber archaischen Religionsdogmen."

In einem Beitrag machte SZ.de-Leser "Jehudi" seiner Empörung Luft: "Als beschnittener Jude kann ich nur Folgendes dazu sagen: Hat die Staatsanwaltschaft in Köln, und insbesondere eine bestimmte Staatsanwältin, nichts anderes zu tun, als sich anhand eines muslimischen Beispiels in unsere jahrtausendealten jüdischen Religionsgesetze einzumischen? Soll es ein deutsches Richter entscheiden, wie wir in Deutschland unsere jüdischen Traditionen leben? Keineswegs, und deswegen muss gegen dieses ungeheuerliche Urteil des Kölner Landgerichtes entschieden vorgegangen werden!"

Auch im sozialen Netzwerk Twitter löste das Urteil Debatten aus: "Beschneidung ist nicht medizinisch notwendig. Also bin ich der Meinung, dass Eltern nicht über Körper des Kindes entscheiden dürfen", schrieb etwa @apo__. Etliche Mikro-Blogger folgten dem Aufruf der früheren Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Marina Weisband, ihre Meinung kundzutun.

Weisband - alias @afelia - fasste die eingegangenen Kommentare abschließend selbst in einem Tweet zusammen: "Bisherige Sammlung: Als Baby beschnittene Männer eher gegen Verbot. Nachteile am Eingriff nennen solche, die als Jugendliche beschnitten wurden."

Wie und ob der Streit juristisch weiter ausgefochten wird, ist noch offen.

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