Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe verhandelt am 10. Juli über ESM-Eilanträge

Am 10. Juli beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Zukunft Europas: Dann berät Karlsruhe in einer mündlichen Verhandlung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Unmittelbar nach der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat reichten Kritiker zahlreiche Beschwerden ein.

Das Bundesverfassungsgericht will am 10. Juli über die Eilanträge gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM mündlich verhandeln. Das teilte das Gericht am Montag mit. Mündliche Verhandlungen über Eilanträge sind äußerst selten. Dies zeigt, welche Bedeutung das Gericht den Verfahren beimisst.

Bote mit der Klage von Gauweiler

Etliche Klagen gingen in Karlsruhe gegen ESM und Fiskalpakt ein. Hier steht ein Bote mit der Klage von CSU-Politiker Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Foto: dpa)

Zumeist treffen die Richter ihre Entscheidung anhand der ihnen vorliegenden Schriftsätze. Dass sie hier eine mündliche Verhandlung ansetzen, weist darauf hin, dass der Senat sich genauer bei den Klägern und der Bundesregierung über Inhalte und Angriffspunkte von ESM und Fiskalpakt erkundigen und die Rechtsfolgen ihrer Eilentscheidung erörtern will.

Unmittelbar nach der Abstimmung über ESM und Fiskalpakt in Bundesrat und Bundestag am späten Freitagabend hatten etliche Kritiker, darunter die Fraktion der Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler, Beschwerden gegen die Vorhaben beim Verfassungsgericht eingereicht. Auch der Verein "Mehr Demokratie", dessen Verfassungsbeschwerde sich nach Angaben des Gerichts mehr als 12.000 Bürger angeschlossen haben, gehört zu den Klägern.

Zustimmung würde vorerst nicht wirksam

Die Eilanträge sind darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten zu untersagen, bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache die Zustimmungsgesetze zu den Euro-Rettungsmaßnahmen zu unterzeichnen und auszufertigen. Damit würde das Ja von Bundestag und Bundesrat zu den Maßnahmen vorerst nicht wirksam. Das Gericht hatte Bundespräsident Joachim Gauck bereits gebeten, bis zu einer Entscheidung über die Eilanträge mit der Unterschrift zu warten.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Gesetze zum Vertrag zur Einrichtung des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), zum Europäischen Fiskalpakt sowie zur einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus in Staaten der Euro-Zone.

Der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt höhlen nach Auffassung der Kläger unter anderem das Haushaltsrecht des Bundestags aus, weil die Entscheidungen des ESM-Gremiums über Milliardenhilfen nicht demokratisch legitimiert seien. Ein Teil der Kläger ist der Auffassung, dass das Euro-Rettungspaket ein wesentlicher Schritt zur weiteren europäischen Integration sei und dies wegen der damit verbundenen Aufgabe von Souveränitätsrechten durch eine Volksabstimmung legitimiert werden müsse. Parlament und Länderkammer hatten jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt.

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