Keine Steuerpflicht mehr für Spenden an Tafel:Finanzamt verzichtet auf milde Gaben

Ein Bäcker aus Sachsen wollte Gutes tun und lieferte umsonst Brot an die lokale Tafel. Doch auch das Finanzamt wollte Gutes - und besteuerte die Spende. Das Bundesfinanzministerium hat diese Praxis nun gestoppt.

Sibylle Haas

Bäckermeister Roland Ermer freut sich total. "Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie". In Zukunft wird er nicht mehr besteuert, wenn er altes Brot und trockenes Gebäck spendet. So zumindest hat es das Bundesfinanzministerium am Freitag entschieden.

Brot und Semmeln aus der Bäckerei Artur Herrmann in München, 2012

Brot spenden kostet Umsatzsteuer - bisher.

(Foto: Stephan Rumpf)

Das ist neu. Denn bislang werden kostenlos abgegebene Backwaren als Sachspenden bewertet, die grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen. Das gilt auch für Spenden an die gemeinnützigen Tafeln, die bedürftige Menschen mit Lebensmitteln versorgen. In den meisten Fällen wird dieser Umsatzsteuer-Paragraph bei Lebensmittelspenden allerdings nicht angewendet.

Doch Bäcker Ermer hatte Pech. Vor drei Jahren prüfte der Fiskus seine Spendenbescheinigungen von den Tafeln sehr genau und forderte ihn auf, rückwirkend Umsatzsteuer zu entrichten. Seitdem zahlt Ermer ordnungsgemäß. "Würde ich die Backwaren wegwerfen, dann müsste ich gar nichts zahlen", sagt er. Das findet er absurd. Doch in den Müll kippen, wollte er die guten Lebensmittel trotzdem nicht.

Der 48-Jährige führt den Familienbetrieb Ermer im sächsischen Bernsdorf in dritter Generation. Er ist nicht nur Bäckermeister in Sachsen, sondern auch Präsident des Sächsischen Handwerkstages. In dieser Funktion hat er für den Wegfall der Steuerregel gekämpft. "Auch wenn viele Betriebe in der Praxis gar nicht belastet wurden, so haben wir nun doch Rechtssicherheit", sagt er.

Auch andere Vertreter von Handwerksorganisationen, Tafeln und Politiker hatten sich für eine Neuregelung eingesetzt. Dazu gehören der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, und der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, Peter Becker. In einer gemeinsamen Mitteilung heißt es daher am Freitag: "Die heutige Entscheidung des Bundesfinanzministeriums ist eine pragmatische Lösung. Der Wert von gespendeten Backwaren wird auf null Euro gesetzt, wenn deren Haltbarkeit abläuft." Daher dürfe in der Praxis keine Umsatzsteuer anfallen.

"Wir freuen uns, dass das Bundesfinanzministerium unseren Vorschlag aufgegriffen haben", schreiben die Handwerks-Präsidenten weiter. "Und wir erwarten, dass sich die Länder dem umgehend anschließen, damit eine um sich greifende Verunsicherung rasch beendet werden kann." Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte in Berlin: "Wir setzen uns dafür ein, dass wir zusammen mit den Bundesländern in den nächsten Wochen die Finanzämter über eine pragmatische und steuerneutrale Lösung informieren".

"Einige Bäckereien hatten ihre Spenden an die Tafeln eingestellt"

Zur Verunsicherung war es zuletzt durch den in Fachmedien bekannt gemachten Fall des sächsischen Bäckermeisters Ermer tatsächlich gekommen. "Einige Bäckereien hatten ihre Spenden an die Tafeln eingestellt, weil sie eine Steuernachzahlung befürchteten", berichtet der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V., Gerd Häuser. Das sei problematisch, da die Tafeln auf die Spenden angewiesen seien.

In Deutschland gibt es laut Bundesverband derzeit mehr als 880 Tafeln, die etwa 1,5 Millionen bedürftige Menschen versorgen. Darunter sind knapp ein Drittel Kinder und Jugendliche, etwa ein Fünftel sind Rentner. Bundesweit arbeiten 50.000 Menschen ehrenamtlich bei den Tafeln, etliche Unternehmen unterstützen sie durch Lebensmittel- und Sachspenden. Nicht nur Backwaren, auch Obst und Gemüse sowie Fleisch- und Wurstwaren werden von den Firmen abgegeben.

Bei Fleisch und Wurst sei man besonders vorsichtig, sagt Häuser. Es müsse nachgewiesen werden, dass die Ware auf dem Transport vom Supermarkt zur Tafel gekühlt wurde. Auch werde keine lose Wurst angenommen. Fleisch und Wurst müssten vakuumverpackt sein, erklärt Häuser. "Damit man sehen kann, wann das Verzehrsdatum überschritten ist". Dann nämlich, werde kein Produkt mehr verteilt, während Lebensmittel noch verzehrt werden können, wenn die Mindesthaltbarkeit abgelaufen sei.

"Lebensmittel zu vernichten, die noch verzehrt werden können, obwohl auch hierzulande Millionen Menschen nicht genug zu essen haben - das ist ökologischer und sozialer Blödsinn", sagt Häuser. Er findet deshalb die Entscheidung des Bundesfinanzministers "super".

Linktipp: Das BR-Magazin Quer hatte Bäckermeister Ermer vor der Entscheidung des Finanzministeriums in seiner Backstube besucht und über den Fall berichtet.

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