Entscheidung am Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das erst 2011 beschlossene Bundestags-Wahlrecht gekippt. Das Gesetz muss nun noch vor der Wahl im kommenden Jahr geändert werden. Die Richter sähen "keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren", stellte Gerichtspräsident Voßkuhle klar.

Die Geduld der Karlsruher Richter ist am Ende: Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig und muss umgehend reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter erklärten zentrale Bestimmungen zur Verteilung der Abgeordnetensitze für unwirksam. Damit gibt es derzeit kein wirksames Recht für die Sitzverteilung bei Bundestagswahlen.

Das seit Dezember 2011 geltende neue Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien, urteilten die Richter.

Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dieses kann zu dem paradoxen Effekt führen, dass Wähler der Partei, für die sie stimmen, im Ergebnis schaden. In diesem Zusammenhang erklärten sie die neu geregelte Verteilung der Bundestagsmandate auf die Bundesländer über die Wählerzahl für nichtig.

Zudem kritisierten die Richter, dass die bisherige Regelung zulasse, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt". Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.

Auch die sogenannte Reststimmenverwertung, mit der Rundungsverluste ausgeglichen werden sollen, wurde für nichtig erklärt.

Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten".

Gericht besteht auf schnelle Änderungen

Der Zweite Senat gab mit seiner Entscheidung Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von mehr als 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013 (Az.: 2 BvE 9/11).

"Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren", sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle.

Die Karlsruher Richter hatten das frühere Wahlrecht bereits 2008 für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. Das neue Wahlrecht war jedoch erst im Dezember 2011 in Kraft getreten, fünf Monate nach dem vorgegebenen Termin.

Die Regierungskoalition hatte die Gesetzesnovelle im Bundestag gegen den Willen der Opposition durchgesetzt, deren Vorschläge bei der Reform nicht zum Zuge kamen. Daraufhin klagten SPD und Grüne in Karlsruhe.

SPD spricht von Machtrecht

Die SPD freute sich über den Ausgang der Klage. Die schwarz-gelbe Koalition habe "die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat". Der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach in Berlin von einem "guten Tag für unsere Demokratie" und für die Bürger. "Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit", fügte er hinzu. Die SPD habe bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht.

Die Regierungskoalition reagierte auf das Urteil mit einem unverzüglichen Gesprächsangebot an die Opposition. "Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen steht weit offen", erklärte der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert als Reaktion auf das Urteil. Nach seinen Worten wurde mit der Entscheidung in Karlsruhe Rechtssicherheit hergestellt.

"Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten", erklärte der FDP-Politiker. Die Änderungswünsche des Gerichts seien "technischer Natur und gut umsetzbar". Die FDP werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden wird.

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