Flughafen Oberpfaffenhofen:Business-Jets willkommen

Der Regionalflughafen Oberpfaffenhofen muss auch weiterhin für Geschäftsflieger offen bleiben, hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Kläger sind enttäuscht.

Dominik Hutter

Am Flughafen Oberpfaffenhofen dürfen auch weiterhin Geschäftsflugzeuge starten und landen. Das Verwaltungsgericht München hat die im Juli 2008 erteilte Genehmigung des Luftamts Südbayern für rechtmäßig erklärt. Allerdings wurden die Lärmschutzauflagen empfindlich verschärft.

Flughafen Oberpfaffenhofen: Nach der Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, den Flughafen Oberpfaffenhofen auch in Zukunft für Business-Jets zu öffnen, zeigten sich die Kläger enttäuscht.

Nach der Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, den Flughafen Oberpfaffenhofen auch in Zukunft für Business-Jets zu öffnen, zeigten sich die Kläger enttäuscht.

(Foto: Foto: Stephan Rumpf)

Die Kläger - 18 Bürgerinitiativen, Landkreise, Gemeinden und Städte (darunter auch München) - zeigen sich enttäuscht. Sie hatten die 1936 eröffnete, mitten im Fünfseenland bei Weßling gelegene Anlage lediglich als reinen Werksflughafen dulden wollen. Der Geschäftsfliegerbetrieb bleibt allerdings auf bis zu 9725 Bewegungen pro Jahr sowie Maschinen mit einem Gewicht von maximal 25 Tonnen beschränkt. Oberpfaffenhofen wird also kein Regionalflughafen mit Urlauberverkehr wie etwa Memmingen oder Hahn.

Weitere Öffnung für "zusätzliche Verkehre" erfolgt trotzdem

Für die bayerische Staatsregierung kommt das Urteil im unpassenden Moment: Zufälligerweise genau an diesem Dienstag hat der Ministerrat beschlossen, eine Abmachung aus dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag umzusetzen und die Öffnung Oberpfaffenhofens für den Geschäftsverkehr aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu streichen. Der Passus war noch von der früheren CSU-Alleinregierung hineingeschrieben worden und hatte bei der FDP, die mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Martin Zeil gleich zwei ehemalige Kommunalpolitiker des Fünfseenlands in ihren Reihen hat, für Protest gesorgt.

"Eine Öffnung für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt ausdrücklich nicht mehr in Betracht", ließ Verkehrsminister Martin Zeil (FDP) nach dem Kabinettsbeschluss noch per Pressemitteilung verkünden, dies sei der "ausdrückliche Wille der Staatsregierung".

Eine Aussage, die so nicht zu halten sein wird. Denn Juristen hatten schon bei Abschluss des Koalitionsvertrags darauf hingewiesen, dass die Politik auch durch eine Änderung des LEP die einmal erteilte Genehmigung des Luftamts nicht mehr rückgängig machen kann. Dies könne nur ein Gericht - und das hat nun zugunsten der Geschäftsfliegerei entschieden.

Zwar liegt eine Urteilsbegründung noch nicht vor. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass für die Entscheidung der Richter vor allem die Rechtslage im Sommer 2008 entscheidend war - als das Luftamt dem Airport-Betreiber "Edmo" die Genehmigung erteilte. Damals war die Geschäftsfliegerei noch ausdrücklich als Entwicklungsziel im LEP festgeschrieben. Rechtsanwalt Joachim Krauß, der unter anderem die Stadt München vor Gericht vertreten hat, hatte während des Prozesses vergeblich versucht, die geänderte politische Großwetterlage geltend zu machen.

Lärmgrenze auf benachbarten Kindergartengrundstücken

Die Regierung von Oberbayern, zu der das Luftamt gehört, hatte freilich schon bei Erteilung der Genehmigung darauf hingewiesen, dass der "Edmo"-Antrag wohl auch "ohne dieses konkret im LEP enthaltene Ziel mit den Belangen der Raumordnung vereinbar" gewesen wäre. Zeil will nun nach dem Scheitern seiner Bemühungen zumindest auf dem Verhandlungsweg versuchen, den Flughafen ohne Geschäftsflieger auf eine wirtschaftlich solide Basis zu stellen. Klar sei aber: Eine weitere Öffnung des Airports im Münchner Westen, also über die jetzt bestätigte Genehmigung hinaus, werde es nicht mehr geben.

"Edmo"-Sprecher Thomas Warg begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichts, das "im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Flughafens" ausgefallen sei - die Anlage soll durch die Business-Jets besser ausgelastet werden. Kopfzerbrechen dürfte der "Edmo" allerdings die Auflage des Gerichts bereiten, auf einigen benachbarten Kindergarten- und Schulgrundstücken eine Lärmgrenze von 60 dB (A) einzuhalten - ein im Flugverkehr relativ strenger Wert, der zudem durch sogenannte aktive Schallschutzmaßnahmen erreicht werden muss.

Aktive Schallschutzmaßnahmen als Auflage

Damit sind keineswegs Lärmschutzwände oder -fenster gemeint (das wären passive Schallschutzmaßnahmen), die Fliegerei selbst muss leiser werden. Dazu könnte man etwa die Flugrouten ändern, lautere Maschinen aussperren oder aber die Zahl der täglichen Starts und Landungen reduzieren. Rechtsanwalt Krauß rechnet mit Letzterem: "Das wird nicht ohne weitere Beschränkungen der Betriebszeiten gehen."

Allzu viel ist in Oberpfaffenhofen allerdings ohnehin nicht los. Obwohl die Genehmigung seit Juli 2008 in Kraft ist und auch während des Gerichtsverfahrens nie ausgesetzt wurde, hält sich die Zahl der Geschäftsflieger noch in sehr engen Grenzen. Nach SZ-Informationen verbucht der vor allem für den Werksverkehr der EADS und des Flugzeugbauers Ruag genutzte Airport prozentual ähnliche Rückgänge wie sein "großer Bruder" im Erdinger Moos.

Gerade die Geschäftsfliegerei ist von der Wirtschaftskrise besonders betroffen. Übrigens ist auch am Flughafen München die Zahl der Business-Jets überschaubar. Dort sind in den ersten neun Monaten dieses Jahres rund 8700 kleine Geschäftsmaschinen gestartet - das entspricht etwa 2,9 Prozent des Gesamtaufkommens.

Theoretisch dürfen in Oberpfaffenhofen nun an jedem Werktag 32 Geschäftsflugzeuge landen (bis 21 Uhr, bei unvorhersehbaren Verspätungen bis 22 Uhr), an Sonn- und Feiertagen sind jeweils drei Flugbewegungen zulässig. Die Anwohner haben vor Gericht zudem ein Hubschrauberverbot sonntags erkämpft.

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