Ersatzleistung vom Staat:Bekommen Selbstständige Elterngeld?

Bei Angestellten ist das Elterngeld eine Selbstverständlichkeit - auch die Berechnung ist vergleichsweise einfach. Bei Selbstständigen ist das Antragsprozedere etwas aufwendiger. Gezahlt wird aber trotzdem.

Ja, auch Selbstständige haben Anrecht auf Elterngeld. Allerdings ist die Antragstellung etwas aufwendiger als bei Angestellten. Ein bisschen kompliziert könne die Rechnerei mitunter werden, sagt die Berliner Rechtsanwältin Valentine Reckow, denn "wer hat zeitgleich mit der Feststellung der Schwangerschaft auch eine fertige Bilanz in der Schublade?"

Normalerweise wird das Einkommen, das im Steuerbescheid des Vorjahres als Berechnungsbasis diente, auch für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt. Liegt dies allerdings noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen wie etwa den Steuerbescheid des vorangegangenen Jahres, den Vorauszahlungsbescheid, eine vorhandene Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz angegeben werden. "Das Elterngeld wird dann auf dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des aktuellen Steuerbescheids für den letzten abgeschlossen Veranlagungszeitraum gezahlt", sagt Reckow.

Hier wird der entgangene Gewinn nach Abzug der Steuern zugrunde gelegt - der Höchstsatz ist mit 1800 Euro derselbe wie bei Angestellten. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden ebenso wie bei Nichtselbstständigen vom Gewinn abgezogen.

Auch für Selbstständige gilt: Wer Elterngeld bekommt, darf nach der bislang geltenden Regelung bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten - für Freischaffende ist das oft überlebenswichtig. Einnahmen werden allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Besonders interessant ist für Selbstständige deshalb das Elterngeld Plus, das den beruflichen Wiedereinstieg in Teilzeit staatlich fördert.

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