Kundus-Affäre:Opfer-Anwalt kritisiert Kleins Beförderung

Der Anwalt der Opfer-Hinterbliebenen des Luftangriffs von Kundus kritisiert die geplante Beförderung von Oberst Klein zum General.

Die geplante Beförderung von Oberst Georg Klein zum General stößt bei Hinterbliebenen des Luftangriffs von Kundus auf Unverständnis. "Die Beförderung wäre ein Schlag ins Gesicht der afghanischen Zivilbevölkerung und käme einer Kriegserklärung gleich", sagte Anwalt Karim Popal, der die Hinterbliebenen der Opfer vertritt, der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Er sprach von einer großen Enttäuschung und einem "schweren politischen Fehler". Klein hatte vor drei Jahren die Bombardierung zweier von Taliban gekaperten Tanklastzüge in der Nähe von Kundus in Afghanistan veranlasst. Dabei kamen im September 2009 mehr als 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten.

Strafrechtliche und disziplinarische Ermittlungen gegen den Offizier wurden inzwischen eingestellt. Der 51-Jährige soll Abteilungsleiter im neuen Bundeswehr-Amt für Personalmanagement werden. Die Stellung entspricht dem Rang eines Brigadegenerals, weswegen Klein nach Übernahme des neuen Amts offiziell zum General ernannt werden wird.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte dem Blatt, das "katastrophale Blutbad", für das Klein verantwortlich sei, schließe eine Beförderung aus. Die Bundesregierung mache sich unglaubwürdig, da sie den Luftangriff als Fehler bezeichnet habe.

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