Furcht vor der Schlappe:Union streitet über neues NPD-Verbotsverfahren

Mit seinem Vorstoß für ein neues NPD-Verbotsverfahren düpiert Bayerns Ministerpräsident Seehofer seine Parteifreunde im Bund. Innenminister Friedrich dürfte den Schritt als Kampfansage werten. Mehrere Länderchefs wähnt Seehofer hingegen auf seiner Seite.

Susanne Höll, Berlin

Die Union steuert in der Frage eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens auf einen schweren internen Konflikt zu. Die jüngste Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, keinesfalls auf einen zweiten Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht zu verzichten, wurde von Sicherheitsexperten in CDU und CSU im Bund mit großer Skepsis aufgenommen.

Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dürfte die Äußerungen seines Parteichefs als Kampfansage werten. Friedrich beurteilt, wie zahlreiche seiner Länderkollegen aus Union und SPD, die juristischen Erfolgsaussichten eines solchen Antrags vorsichtig und ist dem Vernehmen nach bislang nicht gewillt, sehenden Auges eine zweite Niederlage gegen die NPD vor dem höchsten deutschen Gericht zu riskieren. Die FDP im Bund teilt Friedrichs Skepsis.

Seehofer kündigte an, er werde alle seine Kraft dafür einsetzen, damit ein neues Verfahren zustande komme - mit gutem Material und guter Begründung. Auch Ministerpräsidenten anderer Länder seien dieser Auffassung, fügte er in der Welt am Sonntag hinzu. Wenn Bundesregierung und Bundestag anderer Auffassung seien, solle der Bundesrat notfalls im Alleingang Klage einreichen.

Ein Verzicht auf ein neues Verfahren käme einer Niederlage vor Gericht gleich, so Seehofer. In der Berliner Koalition wird schon seit längerer Zeit darüber spekuliert, dass die Ministerpräsidenten mit Seehofer an der Spitze am Jahresende eine Klage einfordern werden - auch um sich damit für die Wahlkämpfe in Bund und Ländern 2013 zu positionieren.

Widerspruch erntete Seehofer vom Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). Bosbach sagte, ein neuer Antrag könne nur mit ausreichenden Beweisen gestellt werden. "Der gute Wille reicht nicht aus." Bosbach warnte vor einer Niederlage in Karlsruhe: "Das wäre eine zweite Blamage."

Eine Klage allein des Bundesrats hielte er für wenig sinnvoll. Denn in dem Falle könnte bei den Verfassungsrichtern der Eindruck entstehen, die Bundesregierung sei skeptisch; und das könnte die ohnehin unsicheren Erfolgsaussichten noch weiter schmälern.

Die Innenministerien von Bund und Ländern sammeln derzeit Material über die NPD und wollen diese Unterlagen von September an auswerten. Eine Entscheidung über ein neues Verfahren soll Anfang Dezember fallen.

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