Urteilsbegründung im Fall Breivik:Ein Terrorist mit extremistischem Weltbild

Seine Taten sind monströs, seine Ideologie scheint einem kranken Kopf entsprungen. Doch Anders Behring Breivik, der im vergangenen Juli 77 Menschen ermordet hat, ist nicht psychisch krank. Zu diesem Urteil kommt die Vorsitzende Richterin in Oslo - und distanziert sich klar vom ersten rechtspsychiatrischen Gutachten.

Johanna Bruckner und Gunnar Herrmann, Oslo

An einem einzigen Tag hat Anders Behring Breivik 77 Menschen kaltblütig ermordet. Allein die Monstrosität seiner Verbrechen mag manchen zu der Überzeugung bringen, dass der 33-Jährige geisteskrank sein muss. Und je länger der Prozess im Osloer Tinghus dauert, desto mehr erscheint der 33-Jährige tatsächlich als ein Mann, der nicht bei Sinnen ist. Besonders sein Schlusswort, in dem er noch einmal seine rechtsradikale Ideologie propagierte, wirkt inkohärent, wirr.

Das Gericht in der norwegischen Hauptstadt erklärt den Angeklagten an diesem Freitag jedoch einstimmig für zurechnungsfähig und verurteilt ihn zu 21 Jahren Haft mit anschließender "forvaring", der norwegischen Entsprechung der Sicherungsverwahrung. Das fünfköpfige Gremium - bestehend aus zwei Berufs- und drei Laienrichtern - folgt mit seiner Entscheidung der Empfehlung zweier Gutachter.

Die Rechtspsychiater hatten Breivik ebenfalls geistige Gesundheit bescheinigt. Sie werteten seine ideologischen Überzeugungen im Gegensatz zu einem ersten Gutachten nicht als Wahnvorstellungen, sondern als Positionen eines rechtsradikalen, aber geistig gesunden Mannes. Dieser Einschätzung schließt sich Richterin Wenche Elizabeth Arntzen an. Sie halte es für "prinzipiell bedenklich, Verbrecher von Schuldfähigkeit freizusprechen, indem man ihre Gesinnung für krankhaft erklärt", sagt die Vorsitzende Richtern am Freitagnachmittag.

Bereits kurz nach Verhandlungsbeginn am Morgen verkündet sie das Urteil gegen den Massenmörder. Doch bis zur Urteilsbegründung müssen sich die Beobachter gedulden: Das Gericht rekapituliert Breiviks Vita. Dann stehen noch einmal seine Opfer im Vordergrund, fast vier Stunden lang. Ausführlich erläutert Richter Arne Lyng, wie die 77 Menschen ums Leben kamen.

Erst um 14.40 Uhr wendet sich die Verhandlung wieder Anders Behring Breivik zu. Es ist nicht leicht den Ausführungen von Richterin Arntzen zu folgen, als sie erklärt, warum der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts ins Gefängnis und nicht in eine psychiatrische Anstalt gehört. Ihre Argumentation ist mit vielen Fachbegriffen und Hinweisen auf verschiedene Präzedenzfälle gespickt. Sie erläutert, welche Kriterien zur Diagnose einer Psychose und Schizophrenie angelegt werden.

Typisch sei beispielsweise, dass die Betroffenen eine fehlende oder verschobene Wahrnehmung der Realität hätten. So überschätzten sie die eigenen Fähigkeiten, die eigene Rolle und Wichtigkeit. Auch der Angeklagte habe Anzeichen solcher Wahnvorstellungen gezeigt. Hier nennt Arntzen die postulierte Mitgliedschaft im vermeintlichen Geheimorden der "Knights Templar". Als Tempelritter nehme Breivik für sich in Anspruch, über Leben und Tod entscheiden zu dürfen. Außerdem sei der Beschuldigte überzeugt, eines Tages König von Norwegen zu werden. An dieser Stelle lächelt Breivik.

Ja, sagt die Richterin, der Angeklagte sei in seinem menschenverachtenden Weltbild "fanatisch". Aber - und hier distanziert sie sich deutlich von der Einschätzung der ersten Gutachter - Breivik sei ein "Terrorist", der extremistischen politischen Ideen anhänge. Und kein psychisch kranker Mann.

Die erste psychiatrische Expertise habe die Handlungen und Äußerungen des 33-Jährigen vor dem Hintergrund einer unterstellten Schizophrenie gedeutet. Diese könnten aber auch das Ergebnis seiner rechtsradikalen Ideologie sein. Die Sachverständigen hätten diese Möglichkeit nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, kritisiert Arntzen das erste Gutachten. Breiviks Äußerung, er befinde sich im Bürgerkrieg, müsse beispielsweise nicht zwingend als Anzeichen für eine Psychose gewertet werden, sondern könne auch im politischen Kontext gesehen werden. "Das Gericht ist der Meinung, dass der Angeklagte keine Zwangsvorstellungen im klinischen Sinne hatte."

Breivik wurde also nicht von einer psychischen Erkrankung zu seinen Taten getrieben. Er allein ist für seine Verbrechen verantwortlich.

Linktipp: Lesen Sie hier, was das Urteil für die norwegische Gesellschaft bedeutet.

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