Ehegattensplitting:Gemeinsam lebt sich's günstiger

Mit dem Ehegattensplitting lässt sich viel Geld sparen. Noch gilt es nicht für homosexuelle Lebensgemeinschaften, heterosexuelle Paare profitieren schon jetzt. Wie das Splitting funktioniert - ein Überblick.

Andreas Jalsovec

Konrad Adenauer hat sich mit dem Ehegattensplitting viel Zeit gelassen. Im Jahr 1958 führte seine Regierung die neue Regelung im Steuergesetz ein. Sie sollte Ehepaaren einen Vorteil bei der Einkommensteuer verschaffen. Grund war ein Urteil, das das Bundesverfassungsgericht schon 1951 gesprochen hatte. Damals forderten die Richter Adenauers Regierung auf, Ehegatten bei der Einkommensteuer nicht zu benachteiligen. Sieben Jahre dauerte es, bis das neue Gesetz kam. Diskutiert wird darüber bis heute: Sollen auch homosexuelle Paare die Vorteile gemeinsamer Besteuerung in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben? Die Frage spaltet nun die Regierung von Angela Merkel.

ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting bringt am meisten, wenn sich die Einkommen der Partner stark unterscheiden.

Bislang kommen nur heterosexuelle Ehepaare in den Genuss der steuerlichen Entlastung durch das Splitting. Sie können wählen, ob sie einzeln oder gemeinsam besteuert werden wollen. Welche der beiden Möglichkeiten besser ist, hängt vor allem vom Einkommen der Ehepartner ab - und davon, wie groß der Unterschied zwischen beiden Gehältern ist. Wichtig ist auch, ob ein Partner bereits eine Rente oder eine Pension bezieht und in welcher Höhe das Ehepaar Sonderausgaben geltend machen kann.

Warum gibt es das Ehegattensplitting?

Das liegt zum einen daran, dass das deutsche Steuerrecht die sogenannte Progression vorsieht. Das bedeutet: Je höher das Einkommen eines Steuerpflichtigen ist, desto höher ist auch sein Steuersatz. Zum anderen können Ehepaare in Deutschland zusammen veranlagt werden. Sie werden dann wie ein Steuerpflichtiger behandelt. Würde man dabei jedoch nur ihre Einkommen zusammenzählen, würden sie wegen der Progression sehr hoch besteuert. Das Ehegattensplitting vermeidet das: Es ist ein Weg, einen gemeinsamen Steuersatz für das Ehepaar festzulegen. Dieser ist genauso hoch wie der Satz für einen einzelnen Steuerpflichtigen, der halb so viel verdient wie das Ehepaar.

Wie funktioniert das Splitting?

Um die Steuer mit Ehegattensplitting zu berechnen, werden zunächst die Einkünfte der Partner zusammengezählt, diese Summe wird anschließend wieder halbiert. Auf das halbierte Einkommen wird dann der Steuersatz angewandt und die Steuer berechnet. Die wird dann wieder verdoppelt. Haben also beide Partner zusammen ein Einkommen von 80.000 Euro, wird zunächst die Steuer auf 40.000 Euro berechnet. Zahlen muss das Ehepaar das Doppelte dieses Betrages.

Wann profitieren Paare vom Splitting?

In der Regel dann, wenn sich die Einkommen der Partner stark unterscheiden. Dann fällt die Steuerlast, die sich bei gemeinsamer Besteuerung ergibt, deutlich geringer aus als der Betrag, den die beiden einzeln zahlen müssten. "Am größten ist die Differenz, wenn ein Ehepartner alles verdient und der andere gar nichts", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Grund ist die Progression: Ihretwegen müsste der Alleinverdiener eigentlich einen vergleichsweise hohen Steuersatz in Kauf nehmen. Durch die Halbierung des Einkommens beim Ehegattensplitting sinkt die Steuerlast deutlich.

Wie groß sind die Unterschiede?

Sie können einige tausend Euro im Jahr ausmachen. Ein Ehepaar etwa, bei dem ein Partner als Arbeitnehmer 80.000 Euro brutto im Jahr verdient und der andere Partner nichts, müsste bei getrennter Veranlagung knapp 22.000 Euro Steuern zahlen. Nehmen sie Ehegattensplitting in Anspruch, liegt die Steuerschuld nur bei gut 15.000 Euro - ein Unterschied von fast 7000 Euro. Verdient ein Partner 60.000 Euro und der andere 20 000 Euro, schrumpft die Differenz auf knapp 1500 Euro. Bei gleichem Bruttolohn beider Eheleute macht es keinen Unterschied, ob die beiden das Splitting nutzen oder nicht.

Hat das Splitting auch Nachteile?

In bestimmten Fällen kann das durchaus sein. Etwa dann, wenn die Ehepartner bei getrennter Veranlagung mehr Sonderausgaben absetzen können. So kann ein Partner etwa Pensionär sein und privat krankenversichert, der andere Arbeitnehmer und gesetzlich versichert. Bei gleichem Einkommen der beiden von 40.000 Euro kann die Steuerlast dann um einige hundert Euro geringer ausfallen, wenn sie auf das Ehegattensplitting verzichten. "Die höheren Sonderausgaben schlagen in diesem Fall stärker zu Buche als der Vorteil durch das Splitting", sagt Experte Rauhöft. In einigen Fällen sei die getrennte Veranlagung sogar bei unterschiedlichen Einkommen besser: "Ehepaare sollten daher im Zweifel ausrechnen lassen, ob Splitting für sie die auch wirklich die finanziell bessere Variante ist."

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