Kritik am Berliner Senat:Jüdische Gemeinde nennt Beschneidungs-Regelung antisemitisch

Die religiös motivierte Beschneidung bei Jungen soll in Berlin straffrei bleiben - unter Bedingungen, die in der SPD und bei Vertretern des Judentums auf Kritik stoßen. Andere Länder behelfen sich mit Rechtshinweisen. Und warten auf den Bund.

Religiös motivierte Beschneidungen bleiben auch in Berlin unter strengen Voraussetzungen straffrei. Eltern und Sorgeberechtigte der jüdischen oder muslimischen Jungen müssen künftig dem Eingriff - einer Entfernung der Vorhaut - ausdrücklich schriftlich zustimmen. Beratung und medizinische Standards sind Pflicht, ebenso der Nachweis der religiösen Notwendigkeit etwa durch eine Bestätigung der Gemeinde, wie Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) in Berlin mitteilte.

Gideon Joffe jüdische Gemeinde Berlin

Gideon Joffe führt Deutschlands größte jüdische Gemeinde.

(Foto: dapd)

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte die Berliner Regelung scharf und forderte den Senat auf, sie zurückzuziehen. Die Forderung, jüdischen oder muslimischen Glauben nachzuweisen, widerspreche der im Grundgesetz festgeschriebenen Bekenntnisfreiheit. Als "inakzeptabel" bezeichnete Thierse auch die Regelung, dass nur approbierte Ärzte die Jungen beschneiden sollen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die vom Berliner Senat angekündigte Straffreiheit für Ärzte, die Beschneidungen vornehmen, nicht für ausreichend. Der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. "Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter", sagte er der Frankfurter Rundschau.

Die jüdischen Beschneider könnten damit zwar solche Eingriffe vornehmen, müssten sich aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. "Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt", sagte Kramer.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, formulierte seine Kritik an dem Vorstoß des Berliner Senats drastisch: "Der Vorschlag ist nicht in der Absicht, aber im Ergebnis antisemitisch." Ein Arzt, der auf Beschneidungen spezialisiert sei, werde von allen Juden nur akzeptiert, wenn er jüdisch sei und koscher lebe, sagte Joffe zur Bild-Zeitung. In Berlin gebe es einen solchen Arzt womöglich, in kleineren jüdischen Gemeinden in Deutschland aber mit Sicherheit nicht.

Anderes Bundesland, andere Regelung

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das Ende Juni die religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt hatte. Der Bund plant nun einen Gesetzentwurf, nach dem medizinisch fachgerechte Beschneidungen von Jungen weiter zulässig sind. Die Haltung der Bundesländer in der Causa unterscheidet sich von der Berlins. Die Regelungen sind weniger streng, ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.

In Baden-Württemberg reicht neben einer mündlichen Bestätigung der Eltern, ihr Kind aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu wollen, eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Operation aus, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ein amtlicher Nachweis der Religionszugehörigkeit sei nicht nötig.

Es müsse aber garantiert sein, dass der Eingriff unter ordnungsgemäßen medizinischen und hygienischen Standards erfolgt. Ähnlich in Sachsen: Wenn die sorgeberechtigten Eltern nach ärztlicher Aufklärung einer Beschneidung zugestimmt haben und sie auch hinsichtlich der Schmerzbehandlung von einem approbierten Arzt vollzogen wird, soll sie straffrei bleiben.

In Hessen gibt es dagegen bislang keine generelle Auffassung: "Da gibt es von Fall zu Fall Nuancen, die zu großen Unterschieden führen können", begründete Generalstaatsanwalt Alexander Badle. Deshalb wird es auch in Brandenburg vorerst keine generelle Regelung zu religiösen Beschneidungen geben. Sachsen-Anhalt prüft noch.

Westerwelle will "jüdische und muslimische Traditionen" schützen

In Nordrhein-Westfalen, wo es drei Generalstaatsanwaltschaften gibt und das Thema nach einem Kölner Urteil ins Rollen kam, sind auch keine übergreifenden Vorgaben vorhanden. Es zähle der Einzelfall, "allgemeine Richtlinien und Feststellungen sind insoweit nicht möglich", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Köln, Ulrich Boden. Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt.

Hamburgs Justizsenatssprecher Hamburg Sven Billhardt stellt klar: "Der Deutsche Bundestag hat fraktionsübergreifend die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem medizinisch fachgerechte Beschneidungen von Jungen weiter zulässig sind. Wir werden das Verfahren konstruktiv begleiten." So sehen es auch Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Den Entwurf werde es bald geben, kündigt Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) in einem Gespräch mit der in Berlin erscheinenden Wochenzeitung Jüdische Allgemeine an. Die Bundesregierung fühle sich verpflichtet, "baldmöglichst eine klare rechtliche Regelung vorzulegen. Es muss klar sein, dass in Deutschland jüdische und muslimische Traditionen geschützt bleiben."

Leutheusser-Schnarrenberger hält Bund für zuständig

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekräftigt die Zuständigkeit des Bundes bei der Regelung der Beschneidung zu religiösen Zwecken. "Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Nachrichtenagentur dapd. Sie fügte hinzu: "Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass über die Beschneidungsdebatte Antisemitismus Vorschub geleistet wird. Wir brauchen lebendiges jüdisches Leben in Deutschland."

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