Prozess um Doppelmord in Portugal:Verteidigung beantragt Freispruch

Während des Urlaubs an der Algarve soll ein Mann seine Geliebte und die 21 Monate alte Tochter getötet haben. Die Staatsanwaltschaft will ihn deshalb lebenslang hinter Gitter bringen. Die Verteidigung fordert dagegen Freispruch - der Angeklagte scheide als Täter aus.

Im Münchner Prozess gegen einen 45-jährigen Angeklagten wegen Mordes an seiner Ex-Geliebten und dem gemeinsamen Kind in Portugal hat die Verteidigung am Freitag Freispruch gefordert.

Prozessauftakt wegen Mordes an ehemaliger Geliebten und gemeinsamem Kind

Gunnar D. ist wegen zweifachen Mordes angeklagt.

(Foto: dapd)

Der Techniker soll am 10. Juli 2010 an der Algarve die Frau ertränkt und kurz darauf die 21 Monate alte Tochter getötet haben. Dafür sei die Staatsanwaltschaft den Nachweis schuldig geblieben, sagte Verteidiger Sascha Petzold.

Die Anklagevertreterin Elisabeth Ehrl hatte am Vortag lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Am 1. Oktober soll in dem gut halbjährigen Indizienprozess das Urteil gesprochen werden. Das tote Kind war erst nach acht Monaten in gut 30 Kilometern Entfernung gefunden worden, der Zustand der Leiche ließ die Bestimmung von Todeszeitpunkt und -ursache nicht mehr zu.

Petzold kam aufgrund eines Zahngutachtens und einer anthropologischen Altersbestimmung zu dem Ergebnis, das kleine Mädchen sei mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent nicht am 10. Juli 2010 gestorben. Damit scheide der Angeklagte als Täter aus, der 45-Jährige war am Morgen des 11. Juli 2010 nach München zurück geflogen.

Im Falle der Mutter hielt der Anwalt die Aussage eines Augenzeugen für nicht tragfähig. Der damals 73-Jährige habe widersprüchliche Angaben gemacht und sei in einigen Punkten von anderen Zeugen widerlegt worden. Ein Bluterguss an der Schulter der ertrunkenen Frau müsse nicht durch Untertauchen entstanden sein, dasselbe gelte für eine Wunde am linken Unterarm des Angeklagten, die Ehrl auf einen Biss der 30-Jährigen zurückführte.

Der Staatsanwältin zufolge wollte der Techniker seiner Lebensgefährtin die Existenz des Kindes verschweigen und sich der Unterhaltspflicht entziehen. Dafür gebe es keinen noch so entfernten Beweis, sagte Petzold. "Dieses als Tatsache verkaufte Motiv bleibt einzig und allein eine Behauptung der Ermittlungsbehörden."

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