EKD-Sprecher zu Kirchensteuer-Urteil:"Wir laden Sie trotzdem immer wieder ein"

Heiraten vor dem Altar, Taufpate sein, kirchlich beerdigt werden: Wer zur katholischen Glaubensgemeinschaft gehören möchte, muss auch Kirchensteuer zahlen. So hat es das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Wie geht die evangelische Kirche mit Austretern um? Ein Gespräch über Glaube und Anspruch.

Vanessa Steinmetz

Wer in Deutschland aus der katholischen Kirche austritt, ist nicht mehr Teil der Glaubensgemeinschaft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entscheiden. Geklagt hatte "Kirchenrebell" Hartmut Zapp, der zwar 2007 formell aus der Kirche ausgetreten war, aber weiter seinen katholischen Glauben praktizieren wollte. Diesem "Teilaustritt" haben die Richter nun eine Absage erteilt. Auch die evangelische Kirche hat ihre Mitgliedschaft an die Kirchensteuer gekoppelt, ein Austritt hat ebenso Konsequenzen wie für katholische Mitglieder. Oberkirchenrat Reinhard Mawick, Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), sieht trotzdem Unterschiede im Umgang mit den verlorenen Schafen.

reinhard marwick

Reinhard Mawick, Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Süddeutsche.de: Warum treten Menschen aus der Kirche aus?

Reinhard Mawick: Die Gründe sind vielfältig. Manche geben finanzielle Gründe an, doch dahinter kann ein ganzes Bündel von Motiven stecken. Häufig sind es Menschen, die keinen Kontakt zur Gemeinde und zur Kirche haben und dann einfach nur bemerken: Da geht jeden Monat Geld von meinem Konto. Die ziehen dann eher die Konsequenz und treten aus. Eine Glaubenskrise mag vereinzelt auch ein Grund sein, aber ich glaube nicht, dass man die mit einem Kirchenaustritt löst.

Welche Bedeutung hat das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht für die evangelische Kirche?

Keine, denn das Gericht hat doch nur eine Selbstverständlichkeit bekräftigt: Den Staat interessiert einzig, ob jemand Kirchenmitglied und damit kirchensteuerpflichtig ist, oder nicht. Alles andere - wie der Glaube praktiziert wird und ob sich der Ausgetretene auch außerhalb einer Kirchenmitgliedschaft weiterhin mit Gott verbunden fühlt - fällt nicht in den staatlichen Zuständigkeitsbereich.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat beschlossen, Ausgetretenen einen Brief zu schicken, der sie unter anderem über die kirchenrechtlichen Konsequenzen aufklärt. Was erwartet mich, wenn ich aus der evangelischen Kirche austrete?

Oft suchen wir noch einmal das Gespräch, manche Gemeinden schicken auch Briefe. Darin steht aber nicht, was man nicht mehr darf, sondern eher: "Ihr Austritt tut uns leid", "hat uns betroffen gemacht". Oft enthält der Brief auch ein Angebot, noch einmal über die Gründe zu sprechen.

Welche Ansprüche entfallen für evangelische Mitglieder, die keine Kirchensteuer mehr bezahlen?

Wenn Sie austreten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Amtshandlungen wie Taufen, eine kirchliche Trauung oder eine kirchliche Beerdigung. Sie können auch das Patenamt oder das Amt des Kirchenvorstehers nicht mehr ausüben.

Bei den Katholiken müssen Ausgetretene auf den Empfang der Sakramente ebenso verzichten wie auf ein kirchliches Begräbnis und das Patenamt, eine kirchliche Trauung gibt es nur mit Sondergenehmigung. Worin liegt der Unterschied zu den Konsequenzen für evangelische Gläubige?

Bei uns verlieren Ausgetretene den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen - das ist etwas anderes, als wenn lehramtlich festgestellt wird, der oder die Ausgetretene darf es auf keinen Fall. Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer können durchaus unterschiedliche Entscheidungen treffen. Bei uns kommt es schon einmal vor, dass auch ein Paar getraut wird, wenn ein Partner nicht in der Kirche ist. Oder dass jemand kirchlich beerdigt wird, der nicht mehr Kirchenmitglied war. Das ist schließlich auch ein seelsorgerischer Dienst an den Hinterbliebenen, der nicht zu unterschätzen ist. Anspruch darauf haben aber auch in der evangelischen Kirche nur Kirchenmitglieder.

Warum sollten Mitglieder dann überhaupt Kirchensteuer bezahlen?

Weil ihnen die Zugehörigkeit zu ihrer Kirche wichtig ist und sie das vielfältige Wirken der Kirche in unserem Land und unserer Gesellschaft wichtig finden. Für viele Menschen stellt es eine Verbindung zu ihrem Glauben dar, wenn sie die Kirche als sichtbare Organisation unterstützen. Nach einer reinen Kosten-Nutzen-Rechnung kann man die Mitgliedschaft in der Kirche nicht bewerten, das fällt mir zumindest schwer.

Warum gibt es überhaupt eine Kirchensteuer und keine freiwillige Abgabe, wie etwa in Frankreich?

Die Steuer eignet sich unserer Meinung nach sehr gut als Instrument zur Finanzierung der Kirche als Organisation. In Deutschland schien es schon vor hundert Jahren sinnvoll, dass Kirche und Staat getrennt wurden, und ich halte es nach wie vor für einen Segen. Aber es wurde dabei den Kirchen auch zugestanden, als Körperschaft über die staatlichen Steuerlisten ihren Mitgliederbeitrag zu erheben. Das hat für uns nach wie vor viele Vorteile, wie etwa Planungssicherheit bei unseren sozialen Einrichtungen.

Wenn ich kein zahlendes Mitglied mehr bin - welchen Status habe ich dann noch für die evangelische Kirche?

Sie sind genauso ein wichtiger, wunderbarer Mensch wie vorher. Die Teilnahme am Abendmahl ist bei uns nicht an die Mitgliedschaft geknüpft, sondern an die Taufe, und die bleibt immer erhalten. Da können Sie austreten wie Sie wollen, wir laden Sie trotzdem immer wieder ein.

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