Gesetzentwurf der Familienministerin:Schröder plant Rechtsanspruch auf Großelternzeit

Bundesfamilienministerin Schröder will neben der Elternzeit eine ähnliche Regelung für Großeltern einführen - nun kommen erste Details des Entwurfs an die Öffentlichkeit. Der Anspruch soll Omas und Opas ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen. Finanziellen Ausgleich bekommen sie allerdings nicht.

Die Bundesregierung plant eine umfassende Elternzeit-Reform. So wolle Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) einen generellen Rechtsanspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz auch für Großeltern einführen, die ihre Enkelkinder betreuen. Der Anspruch soll Großeltern ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Familienministeriums, wie die Passauer Neue Presse berichtet.

Bereits im März sagte Schröder bei der Vorstellung des achten Familienberichts, sie wolle Omas und Opas eine Auszeit erleichtern: "Die Großeltern sind fest in das Betreuungsmanagement eingebunden. Das ist schon jetzt Lebenswirklichkeit."

Ob das nicht vielfach auch Notwendigkeit geschuldet ist, blieb hierbei offen. Klar ist: Der Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige hinkt den Plänen hinterher, immer noch haben viele Eltern Schwierigkeiten, für ihre Kleinkinder einen der raren Plätze in einer Krippe zu ergattern. Dabei gibt es von 2013 an einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der deutsche Städtetag warnte zuletzt vor einer Klagewelle.

Da kommen die Omas und Opas als Betreuungsersatz gerade recht. Großelternzeit kann den Plänen zufolge unabhängig davon genommen werden, ob sich die Eltern zeitgleich in Elternzeit befinden oder ob das Enkelkind im gleichen Haushalt mit den Großeltern lebt. "Mit der Einführung einer erweiterten Großelternzeit für alle berufstätigen Großeltern werden die Gestaltungsspielräume innerhalb von Familien erhöht", zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. Der Rechtsanspruch solle allerdings auf Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten beschränkt bleiben.

Das Bundesfamilienministerium rechnet demnach mit rund 300.000 anspruchsberechtigten Großeltern und geht davon aus, dass etwa zehn Prozent von ihnen von der neuen Regelung Gebrauch machen werden. Finanzieller Ausgleich analog zum Elterngeld sei aber nicht vorgesehen.

Der Entwurf sehe auch eine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jeder Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Zwölf Monate Elternzeit können derzeit auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. "Die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher zwölf Monaten soll aufgehoben werden und nicht in Anspruch genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten soll übertragen werden können." Der Übertragungszeitraum solle bis zum 14. Lebensjahr verlängert werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: