Der rechtsradikale Sänger Daniel G. ist zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Meppen befand ihn am Montag der Volksverhetzung und Billigung von Straftaten schuldig. Außerdem muss er 600 Euro an eine Straffälligenhilfe zahlen.
Der Sänger der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" hatte sich nach Überzeugung des Gerichts im Lied "Döner Killer" mit den Tätern der rechtsextremen NSU-Terrorzelle solidarisiert und die Opfer verunglimpft. Entstanden war es im Jahr 2010.
Zum Prozessauftakt hatte die Verteidigerin eine Erklärung des Angeklagten verlesen, wonach er den umstrittenen Liedtext vorher von einer Rechtsanwältin aus Hamburg hat überprüfen lassen. Diese habe ihn als rechtlich einwandfrei eingestuft. Von der Mordserie habe er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nichts gewusst, hieß es. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die Hintergründe der Mordserie noch gar nicht im rechtsradikalen Umfeld vermutet worden.
In weiteren zwei Songs der CD "Adolf Hitler lebt" habe der heute 42-Jährige den Holocaust verharmlost und in Deutschland lebende Ausländer verhöhnt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten Rechtsmittel an. Die CD war von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auf den Index gesetzt worden. Die Verteidigerin des rechtsextremen Musikers hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwältin neun Monate Haft auf Bewährung.