Nach Messerangriff auf Polizisten:Staatsanwaltschaft fordert langjährige Haftstrafe für Islamisten

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Es könne nicht hingenommen werden, dass ein Bürger seine Überzeugung mit Waffengewalt durchsetze. Daher fordert die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Murat K. eine Haftstrafe von mehr als fünf Jahren. Der Islamist soll zwei Polizisten mit einem Messer verletzt haben.

Für seine gewalttätigen Angriffe auf Polizisten fordert die Staatsanwaltschaft im Bonner Prozess gegen den 26-jährigen Deutsch-Türken Murat K. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Seine Haltung sei "nicht von Einsicht oder Reue geprägt" und er würde ihn ähnlichem Fall wieder so handeln. "Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Bürger seine Überzeugung mittels Waffengewalt durchsetzt", so die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung rückte am Dienstag vor dem Bonner Landgericht die religiöse Motivlage des Beschuldigten mit "sehr fundamentalistischer Einstellung" in den Vordergrund und stellte die Strafzumessung in das Ermessen des Gerichts.

Bei Ausschreitungen radikaler und gewaltbereiter Islamisten am 5. Mai dieses Jahres in Bonn soll der Beschuldigte eine Polizistin und einen Polizisten mit einem Messer verletzt haben. Zuvor hatte die rechtsextreme Splitterpartei "Pro NRW" eine Mohammed-Karikatur gezeigt. Murat K. war von Anfang an geständig. Doch dass er ein Geständnis abgelegt habe und seine Motivlage aus seiner Religion begründe, sei nur begrenzt strafmildernd einzustufen, hieß es von Seiten der Anklage.

Murat K. rechtfertigte sich in seinem Schlusswort mit seiner Religion, die ihn dazu verpflichtet habe, Gewalt anzuwenden, da der Prophet Mohammed beleidigt worden sei. "Man kann von einem Muslim nicht erwarten, dass er ruhigbleibt, wenn der Prophet beleidigt wird."

"Ich akzeptiere dieses Gericht nicht als legitim"

Der Beschuldigte habe als einziger aus einer zum Teil vermummten und mit Wurfgeschossen bewaffneten aggressiven Gruppe von etwa 150 Personen die polizeilichen Absperrungen durchbrochen, erläuterten die Ankläger. Dann habe er mit einem 22 Zentimeter langen Messer auf drei Polizisten eingestochen, wobei eine Polizistin und ein Polizist an den Oberschenkeln verletzt wurden und operiert werden mussten. Sämtliche Geschädigte seien bis heute traumatisiert.

Der Verteidiger des angeklagten Murat K. versuchte in seinem Plädoyer die religiöse Motivlage seines Mandanten zu erklären. Er habe in jüngeren Jahren keine Antworten auf Sinnfragen erhalten und sie vor fünf Jahren erst im Islam gefunden. Für ihn sei die Religion eine Art Rettung gewesen. Dies habe dann zu einer "konsequent fundamentalistischen Hinwendung zum Islam geführt". Bei seinen Gewaltaktionen sei er wohl außer sich gewesen und habe "mehr oder weniger unkontrolliert zugestochen".

Der Angeklagte sagte, das Gericht könne über ihn nicht urteilen, weil allein Allah das Recht habe, zu entscheiden, was gut und böse oder richtig und falsch sei. "Ich akzeptiere dieses Gericht nicht als legitim."

Das Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/sana - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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