Hygienemängel bei Vinzenzmurr:Schmutz im Netz

Rattenkot und ranzige Schweinshaxe: Auf einem Internet-Portal der Bayerischen Staatskanzlei kann sich jeder über die Verstöße der Großmetzgerei Vinzenzmurr informieren. Die Behörden sind überrascht von der Veröffentlichung - dabei ist sie staatlich verordnet.

Bernd Kastner

Mit so viel Transparenz hatten Verbraucher nicht gerechnet. Plötzlich ist der Gerichtsentscheid öffentlich, der die Frage vieler Kunden von Vinzenzmurr beantwortet: Was genau haben die Lebensmittelkontrolleure vor eineinhalb Jahren in 17 Münchner Filialen der Großmetzgerei gefunden? Nachzulesen sind die Entdeckungen im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. September, veröffentlicht auf dem von der Bayerischen Staatskanzlei betriebenen Internet-Portal bayern-recht.de.

In dem Entscheid wird aus den gegen Vinzenzmurr erlassenen und inzwischen rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zitiert: Von ranzigen, fauligen Fleisch- und Wurstwaren ist die Rede, von stellenweise grünlich verfärbter Leber oder ranziger Schweinshaxe, in einer Filiale haben Prüfer Rattenkot unter der Theke gefunden.

Dass die bayerische Justiz so transparent ist in Sachen Verbraucherschutz, ist weithin unbekannt - bei Bürgern, aber offenbar auch bei zuständigen Behörden. So war man nicht nur im Kreisverwaltungsreferat am Donnerstag überrascht, davon in der SZ zu lesen. Auch der Sprecherin des Verwaltungsgerichts war die Plattform neu. Das Gericht hatte im September die - damals noch nicht rechtskräftige - Entscheidung der 22. Kammer zwar an die Presse gegeben, doch darin fehlte die aussagekräftigste Passage.

Der Weg eines Urteils in das Verbraucherportal der Staatsregierung geht nach Auskunft eines Sprechers der dafür verantwortlichen Staatskanzlei so: Die Gerichte liefern ihre Entscheidungen anonymisiert an die Firma Juris, und die stellt sie in die Datenbank "Bayern-Recht". Dass das Portal keine geheime Kommandosache ist, lässt sich in einer Pressemitteilung von Ende Juni nachlesen: Da verkündete Staatskanzleichef Thomas Kreuzer, dass er das Portal freigeschaltet habe und nun die Bürger "alle wesentlichen Entscheidungen bayerischer Gerichte kostenlos einsehen und recherchieren" könnten.

Allein, es hat offenbar kaum einer wahrgenommen, was der Bürger so alles finden kann im Netz. Womöglich auch Vinzenzmurr nicht. Hätte man dort gewusst, dass via Staatsregierung das Sündenregister an die Öffentlichkeit kommt, vielleicht hätte die Metzgereikette die Stadt nicht verklagt. Das KVR hatte im September nur sehr allgemein von Hygieneverstößen gesprochen und von den 29 Bußgeldbescheiden. Nur weil Vinzenzmurr der Stadt auch diese rudimentäre Information verbieten lassen wollte, kamen nun Details ans Licht, welche das KVR wohl nie veröffentlicht hätte.

KVR und Vinzenzmurr betonen regelmäßig, dass von der vor eineinhalb Jahren beanstandeten Ware keine Gesundheitsgefahr ausgegangen sei. Laut einem KVR-Sprecher bestehe Gesundheitsgefahr nach den amtlichen Richtlinien erst dann, wenn etwa Salmonellen oder Fremdkörper wie Glassplitter in den Lebensmitteln gefunden würden.

Sollte sich jemand nach dem Verzehr aber lediglich übergeben müssen oder Durchfall bekommen, würden diese Folgen formal als "Unannehmlichkeiten" eingestuft. Geprüft werden solch verdächtige Proben im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Experten dort riechen nicht nur an den muffigen und ranzigen Produkten, sie müssen sie in der Regel auch kosten.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: