Auswahlkriterium Hautfarbe:Gericht verbietet diskriminierende Polizeikontrollen

Darf die Polizei einen Menschen kontrollieren, nur weil er eine dunkle Hautfarbe hat? Nein, entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Koblenz - und gab einem Studenten recht, der wegen einer Personenkontrolle geklagt hatte. Für die Polizeiarbeit könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.

Gericht Urteil Polizei Hautfarbe

Auch im Kampf gegen illegale Einreisen darf die Bundespolizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

(Foto: dapd)

Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz an diesem Dienstag entschieden. Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt nach Frankfurt am Main kontrolliert worden, nach eigenen Angaben wegen seiner Hautfarbe. Dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte zu dem Urteil, das Gericht habe "deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte".

In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten zugegeben, dass er Reisende anspreche, die ihm - unter anderem wegen ihrer Hautfarbe - als Ausländer erschienen. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.

Die Richter hatten ihre Entscheidung damals damit begründet, dass der Student auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die häufig für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Mann legte Berufung ein - mit Erfolg.

Amnesty International begrüßt das Urteil

Das OVG erklärte die Entscheidung des Gerichts nun für wirkungslos. Nachdem die Richter deutlich gemacht hatten, dass die Kontrolle rechtswidrig war, entschuldigte sich die Bundespolizei bei dem heute 26-jährigen Studenten. Dessen Anwalt betonte, das Verfahren habe eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei". Der Kläger sagte laut einer Mitteilung: "Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss."

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht das Urteil dagegen kritisch. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: