Nach Hurrikan "Sandy":Flugbetrieb an der Ostküste wieder aufgenommen

Zumindest eingeschränkt läuft der Flugbetrieb wieder auf dem größten New Yorker Flughafen, John F. Kennedy. Trotzdem wurden auch heute USA-Flüge von und nach Deutschland gestrichen.

Nach dem Chaos durch den verheerenden Hurrikan Sandy soll der Betrieb am New Yorker Flughafen John F. Kennedy am heutigen Mittwoch eingeschränkt wieder aufgenommen werden. Auch am Newark International Airport in New Jersey sollen um 7.00 Uhr (Ortszeit) wieder Maschinen starten, wie die beiden Flughafenbehörden in der Nacht mitteilten. Beide Flughäfen waren wegen des Wirbelsturms vorübergehend geschlossen worden.

Welche Fluglinien den Betrieb wieder aufnehmen wollten, war zunächst nicht bekannt. Der zweite New Yorker Flughafen LaGuardia soll den Angaben zufolge weiterhin geschlossen bleiben. In den USA waren als Reaktion auf Sandy mehr als 18.000 Flüge gestrichen worden.

Der Flugverkehr von und nach Deutschland bleibt weiter eingeschränkt. Am dritten Tag in Folge sind wegen des Wirbelsturms Sandy auch am Mittwoch zahlreiche Flüge zwischen Frankfurt am Main und den USA ausgefallen. Betroffen waren vor allem Verbindungen von und nach New York, da am John F. Kennedy Flughafen (JFK) nur nach vorheriger Koordination An- und Abflüge möglich seien, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport in Frankfurt. Aber auch zwei Flüge ab Washington sowie ein Flug ab Philadelphia waren von der Streichung betroffen. Insgesamt seien zunächst zehn Abflüge sowie fünf Verbindungen an die Ostküste abgesagt worden. Flüge nach Boston konnten wieder planmäßig durchgeführt werden. Unterdessen hätten die Flughäfen in Philadelphia, Boston, Atlantic City und Houston wieder geöffnet, so eine Fraport-Sprecherin.

Airlines müssen keine Ausgleichszahlungen leisten

Fluggäste, die in den kommenden Tagen in die USA fliegen oder aus den USA abfliegen wollen, sollten sich auf den Websiten ihrer Fluggesellschaft über den aktuellen Status ihres Fluges erkundigen. Ausgleichszahlungen für die annullierten Flüge können Passagiere laut EU-Richtlinie nicht verlangen. Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht im Einflussbereich der Airline liegen, sind Fluggesellschaften nicht zur Entschädigung verpflichtet - und extreme Wetterverhältnisse wie Hurrikan Sandy gehören definitiv dazu.

Auch für das verpasste Anschlussprogramm gibt es keinen Schadenersatz von der Airline. Für ungenutzte Anschlussflüge, Zugreisen oder Hotelübernachtungen müssen Urlauber selbst aufkommen. Allerdings haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Alternativ können sie sich für einen kostenlosen Ersatzflug auf der gleichen Strecke entscheiden. Dabei müssen sie eventuell aber eine längere Wartezeit hinnehmen, bis der Flughafen am gebuchten Reiseziel wieder geöffnet ist. Einen Anspruch auf kostenloses Umbuchen zu einem anderen Ziel gibt es nicht.

Reiseveranstalter bieten kostenlosen Storno an

Wegen der durch Sandy verursachten Einschränkungen bieten mehrere Reiseveranstalter kostenloses Stornieren von betroffenen Reisen an. Bei der Tui etwa können Kunden gebuchte Reisen in betroffene Regionen gebührenfrei umbuchen oder von ihnen zurücktreten, sagte Sprecherin Alexa Hüner. Das gelte für Anreisen bis zum 1. November.

Auch Dertour gewährt für alle Leistungen wie Hotels und Ausflüge in Philadelphia, Washington, Boston und New York kostenlose Umbuchungen und Stornierungen, erklärte Sprecherin Angela de Sando. Dies gelte für Anreisen bis zum 31. Oktober.

Wer derzeit an die Ostküste der USA reist, muss bei Rundreisen mit Änderungen rechnen. Bei der Tui würden einige Rundreisen umgeroutet, erklärte Alexa Hüner. Bei Dertour finden die Rundreisen zwar wie geplant statt, laut Sprecherin de Sando teilweise aber ebenfalls mit neuen Routen.

Wenn sich der Sturm erheblich auf eine gebuchte Rundreise auswirkt, bekommen Pauschalurlauber Geld vom Veranstalter zurück,. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Stationen nicht wie geplant angefahren werden können. Dann dürfen Urlauber den Reisepreis mindern, erklärt Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover. Fällt eine Pauschalreise komplett ins Wasser, weil der Zubringerflug annulliert wird, erhalten Betroffene den kompletten Reisepreis zurück.

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