Gericht: Soli ist verfassungswidrig:Wolfgang Thierse poltert gegen Soli-Urteil

SPD, Union und Linke warnen vor einer übereilten Debatte über die Abschaffung des Solidarzuschlags - FDP und der Bund der Steuerzahler begrüßen das Urteil.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat das Urteil des Finanzgerichts Hannover zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags scharf kritisiert. "Es befremdet mich sehr, dass 18 Jahre nach Einführung des Solidaritätszuschlags eine kleine Gruppe von Richtern befindet, dass der Soli von Beginn an verfassungswidrig gewesen sei", sagte Thierse dem Kölner Stadt-Anzeiger. Über die Notwendigkeit des Solidaritätszuschlags habe von Beginn an über die Parteigrenzen hinweg Konsens bestanden.

Gericht: Soli ist verfassungswidrig: Das niedersächsische Finanzgericht hat den nach der deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft.

Das niedersächsische Finanzgericht hat den nach der deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft.

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Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Gericht im Nachhinein die breite gesellschaftliche und politische Übereinkunft in Frage stelle. "Wenn Richter gegen gesamtdeutsche Solidarität urteilen, dann wird es in Deutschland sehr ungemütlich, dann wird es auch gefährlich", sagte der SPD-Politiker weiter. Nun müsse man abwarten, "wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt und ob es auch Solidarität für verfassungswidrig erklärt".

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hingegen reagierte gelassen auf das Urteil. Das Gericht habe überhaupt nicht die Aufgabe, über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags für die ostdeutschen Länder zu entscheiden, sagte Böhmer nach Angaben seiner Sprecherin in Magdeburg. Daher sei die Einstufung der Abgabe als verfassungswidrig auch keine Vorentscheidung. Darüber könne nur das Bundesverfassungsgericht befinden.

Der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Volker Wissing (FDP), äußerte hingegen Verständnis für das Urteil und sagte, aus einer Sonderabgabe dürfe keine Dauerabgabe werden. "Da ist der Soli im Grenzbereich", zitiert ihn die Berliner Zeitung BZ.

Der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach warnte vor einer übereilten Debatte um die Abschaffung des Soli. Eine Überarbeitung des Zuschlages nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes halte er aber für geboten, sagte er der Thüringer Allgemeinen. Möglich sei eine Eingliederung des Solis in das normale Einkommenssteuerrecht.

Tief enttäuscht von dem Urteil zeigte sich der Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz Daehre (CDU). "Der Solidaritätszuschlag ist nach wie vor notwendig", sagte er dem Internetportal news.de.

Als unverzichtbar bezeichnete die steuerpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Barbara Höll, den Solidaritätszuschlag. "Solange die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, endlich die hohen Vermögen und Einkommen stärker zu besteuern, kann auf den Soli nicht verzichtet werden", kommentierte sie die Entscheidung.

Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, betonte, der Soli sei "keine Aufbau-Ost-Steuer", sondern eine Abgabe, die in den allgemeinen Bundeshaushalt fließe. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Finanzgerichtes folgen, hätten sich allerdings alle Steuersenkungspläne der Bundesregierung mit einem Schlag erledigt, sagte Bartsch. "Die Bundesregierung sollte sich besser darauf einstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem niedersächsischen Urteil folgt", sagte er der Leipziger Volkszeitung.

Dauersteuer statt temporärer Zuschlag

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) rechnet sich gute Chancen auf ein Ende des "Solis" aus. "Der Solidaritätszuschlag ist dazu da, sogenannte Bedarfsspitzen abzudecken", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel in Berlin. "Ein solcher Zuschlag darf nur temporär begrenzt erhoben werden." Der Soli, der seit 1995 erhoben wird, sei aber zu einer Dauersteuer mutiert und deshalb verfassungswidrig.

Doch auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Soli kippen sollte, könnten die Steuerzahler kaum mit massiven Steuer-Rückzahlungen rechnen. "Ich denke nicht, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil kommen wird, in dem rückwirkend die Zahlungen infrage gestellt werden. Das wäre utopisch und das streben wir auch gar nicht an", sagte Holznagel. Es gehe darum, dass eine solche Ergänzungsabgabe nicht auf Dauer erhoben werden kann. Und dass der Gesetzgeber nicht willkürlich den Solidaritätszuschlag erheben könne, wie er es mag.

Das niedersächsische Finanzgericht stufte die zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführte Abgabe an diesem Mittwoch als Verstoß gegen das Grundgesetz ein und legte den Fall Karlsruhe zur Klärung vor. Anlass der Entscheidung in Hannover war die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage eines 37-jährigen Steuerpflichtigen.

Der Solidaritätsbeitrag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.

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