Sex mit Schülerin:Lehrer muss keinen Schadenersatz zahlen

Eine junge Frau hat einen früheren Lehrer auf 32.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil er sie als 14-Jährige zum Sex verführt haben soll. Doch die Richter wiesen die Klage ab - sie konnten keinen Straftatbestand erkennen.

Er hatte Sex mit einer minderjährigen Schülerin, kommt nun aber zumindest juristisch ungeschoren davon: Ein ehemaliger Hauptschullehrer aus dem Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz muss nach einem sexuellen Verhältnis mit einer damals 14-Jährigen keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz.

Vor dieser Entscheidung im Zivilverfahren war der Mann Ende 2011 im Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz freigesprochen worden. Die mittlerweile 19-Jährige hatte laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 15.000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von knapp 17.000 Euro gefordert. Die damals 14-Jährige soll seit Ende 2006 insgesamt 22 Mal Sex mit dem Vertretungslehrer gehabt haben. Die Ansprüche der jungen Frau wurden nun zurückgewiesen, zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Tatbestand einer "unerlaubten Handlung" sei verneint worden, weil die junge Frau in die sexuellen Handlungen eingewilligt habe, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zudem hätten sich die Richter der Meinung des OLG in dem vorangegangenen Verfahren angeschlossen, wonach kein Straftatbestand vorliege.

Der mittlerweile aus dem Beamtenverhältnis entlassene Lehrer war das Verhältnis mit der Schülerin Anfang 2007 eingegangen. Der OLG-Freispruch Ende vergangenen Jahres hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die OLG-Richter waren damals zu dem Schluss gekommen, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin bestanden habe. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin, sondern nur ein Vertretungslehrer gewesen. Das OLG hatte deutlich gemacht, dass für eine Verurteilung in einem solchen Fall die gesetzliche Grundlage fehle und angeregt, eine gesetzliche Änderung zu prüfen.

Die Konferenz der Justizminister hatte im Juni in Wiesbaden eine Überprüfung des Strafrechts beschlossen. In der Konsequenz soll ein wirksamer Schutz vor sexuellem Missbrauch durch an Schulen tätige Lehrkräfte erreicht werden. Eine Arbeitsgruppe soll dafür zunächst Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen vorlegen.

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