In Passau können die Partys weitergehen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Eilentscheidung die neue Passauer Sperrzeitverordnung gekippt. Mit der Ausweitung der Sperrzeit wollte die Stadt dem Vandalismus und dem nächtlichen Lärm begegnen, über den sich Anwohner immer wieder beschweren. Unter der Woche sollten Diskotheken und andere Wirtschaften bereits um zwei Uhr schließen, an Wochenenden um drei Uhr. Die Regelung war von vielen Partygängern kritisiert worden.
Sechs Gastronomen klagten gegen die erst am Donnerstag in Kraft getretene Vorschrift und bekamen Recht. (Az: 22 NE 12.1954) Die Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich der Sperrzeitverlängerung sei zu ungenau, teilte der VGH zur Begründung mit. Hintergrund ist, dass in Gewerbegebieten nur die allgemeine Putzstunde von fünf bis sechs Uhr als Sperrzeit gelten sollte.