Prozess gegen Dachauer Todesschützen: "Das ist alles nur noch peinlich"

Eklat im Prozess gegen den Dachauer Todesschützen: Der Richter will Strafantrag gegen den Wahlverteidiger stellen. Der spricht von einem Justizskandal. Der Angeklagte spricht nun mit seinem ungeliebten Pflichtverteidiger - und lässt sich Leberkässemmeln bringen.

Annette Ramelsberger

Prozess gegen Dachauer Todesschuetzen

Bereits zweimal verließ der Verteidiger Maximilian Kaiser wütend den Gerichtssaal.

(Foto: dapd)

Der Anwalt des Angeklagten spricht von "Schikane" durch das Gericht, von "Diffamierung", davon, dass alle im Saal gegen ihn sind. Er bezichtigt das Gericht der "Wortklauberei" und wirft den Richtern vor, ihn lächerlich zu machen.

Die Sprache des Wahlverteidigers im Dachauer Todesschützenprozess ist für eine Schwurgerichtsverhandlung ungewöhnlich. So ungewöhnlich, dass der Vorsitzende Richter ankündigt, die Sache der Staatsanwaltschaft zu übergeben. "Ich fühle mich von Ihren Pamphleten, in denen Sie von Rache der Justiz am Angeklagten sprechen, persönlich beleidigt", sagt Richter Martin Rieder. Und der Wahlverteidiger zieht mitten in der Verhandlung die Robe aus und verlässt den Saal. Schon am Tag zuvor war er erbost hinausgerauscht.

Es ist der nächste Eklat im an Überraschungen reichen Prozess gegen den Transportunternehmer Rudolf U., dem der Mord an einem jungen Staatsanwalt und dreifacher Mordversuch vorgeworfen werden. Der Mann soll am 11. Januar aus Zorn über die Justiz im Amtsgericht Dachau gezielt auf Staatsanwalt und Richter geschossen haben. Der junge Staatsanwalt starb kurz darauf.

Es gibt in deutschen Gerichtssälen immer wieder Streit zwischen Verteidigern und Richtern. Meist geht es um die Befangenheit von Richtern, die viele Anwälte oft und manchmal auch zu Recht in Zweifel ziehen. Oder das Gericht lehnt Anträge ab, weitere Zeugen zu befragen, die den Angeklagten entlasten sollen.

In dem Münchner Fall aber geht es in erster Linie um etwas anderes: um die Weigerung des Gerichts, dem Angeklagten neben einem Pflichtverteidiger auch noch einen Wahlverteidiger beizuordnen. Das verlangt der Landshuter Anwalt Maximilian Kaiser, der sich schon viel mit dem schwierigen Mandanten beschäftigt hat. Und bisher spricht Rudolf U. nicht mit seinem Pflichtverteidiger. Doch weil U. insolvent ist, tut Kaiser seine Arbeit unentgeltlich.

Würde er vom Gericht beigeordnet, müsste die Staatskasse sein Honorar zahlen. Das Gericht aber hält einen Verteidiger in dem Fall für ausreichend. Der Angeklagte hätte gern seinen Wahlverteidiger. Von seinem Krankenbett aus, in dem er dem Prozess beiwohnt, ruft er: "Das ist doch eine Sauerei. Warum ordnet's ihr mir den Kaiser nicht bei? Sonst fahre ich heim."

"Das ist hier kein Kasperltheater"

"Sie fahren nirgendwohin. Sie bleiben da", sagt der Richter. "Das ist hier kein Kasperltheater." Die Atmosphäre zwischen Richter und Wahlverteidiger ist vergiftet. Kaiser sagt, er wolle aus wirtschaftlichen Gründen das Mandat ruhen lassen. Der Richter sagt, so etwas gebe es laut Strafprozessordnung nicht. "Entweder Sie legen das Mandat nieder oder nicht."

Das Scharmützel zieht sich über zehn Minuten. Am Ende sagt der Richter: "Das ist alles nur noch peinlich." Der Anwalt erklärt später per E-Mail, er halte die Vorgänge für eine "Schande für den Rechtsstaat und einen Justizskandal sondergleichen".

Der Angeklagte aber spricht nun mit seinem ungeliebten Pflichtverteidiger. In der Mittagspause lässt er sich von ihm Leberkässemmeln bringen. Die Absicht, sich zu Tode zu hungern, hat er offenbar aufgegeben.

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