Gericht untersagt Plakataktion von Peta:"Der Holocaust auf Ihrem Teller" bleibt verboten

Gestapelte Leichen, Kinder in KZ-Häftlingskleidung, ausgemergelte Menschen: Die Tierschutzorganisation Peta wollte mit Bildern aus den Konzentrationslagern der Nazis gegen die Nutztierhaltung mobil machen. Deutsche Gerichte verboten die Kampagne. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihr Urteil bestätigt.

Jeder kennt sie, die Bilder aus den Konzentrationslagern der Nazis: Ausgemergelte Körper, überall Leichen, Massengräber, Insassen auf engstem Raum zusammengepfercht. Die Tierschutzorganisation Peta wollte genau diese Bilder neben Aufnahmen aus der Nutztierhaltung der Gegenwart stellen und daraus eine Plakatkampagne machen. Titel: "Der Holocaust auf Ihrem Teller". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Urteil gegen die Verbreitung solcher Motive in Deutschland nun bestätigt.

Angesichts des "spezifischen Kontextes der deutschen Geschichte" sei das Verbot der Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, hieß es in dem Urteil. Deutsche Gerichte, die die Aktion bereits verboten hatten, hätten aus besonderer Rücksicht auf jüdische Mitbürger gehandelt.

Die Idee zu der Plakataktion stammt bereits aus dem Jahr 2004, die Umsetzung aber war damals vom Berliner Landgericht verboten worden. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte geklagt, weil die Bilder das Schicksal der Holocaust-Opfer bagatellisierten. Peta ging in die nächste Instanz, das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Entscheidung jedoch.

Der unzulässige Vergleich zwischen "menschlichem, würdebegabtem Leben" und den Belangen des Tierschutzes führe zu einer "Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer", stellten die Karlsruher Richter 2009 fest. Außerdem verstoße die Kampagne gegen die Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden.

"Öffnen Sie die Augen"

In den USA war eine ähnliche Kampagne dagegen tatsächlich gelaufen, eines der Bilder zeigte Kinder in KZ-Häftlingskleidung hinter einem Stacheldrahtzaun stehend sowie hinter Gittern zusammengepferchte Schweine. Zwischen den beiden Motiven heißt es sinngemäß übersetzt: "Öffnen Sie die Augen für den Holocaust der Gegenwart."

Die Poster für die deutsche Kampagne waren sogar noch expliziter gestaltet. Unter der Aufschrift "lebende Skelette" waren nackte KZ-Insassen neben Fotos verhungernder Rinder zu sehen. Andere Bilder zeigten Stapel menschlicher Leichen, und daneben Stapel geschlachteter Schweine. Die Überschrift lautete: "Endgültige Erniedrigung".

Ob derlei Motive weiterhin verboten bleiben, ist allerdings noch nicht gewiss. Peta kann binnen drei Monaten gegen das Urteil in Berufung gehen.

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