Justizministerin im Fall Mollath unter Druck:"Dem Job nicht gewachsen"

Noch vor zwei Wochen hat Bayerns Justizministerin Merk erklärt, bankinterne Untersuchungen hätten die Vorwürfe Mollaths nicht bestätigt. Nun wird sie dafür heftig von der Opposition attackiert: Die CSU-Politikerin habe dem Landtag die volle Wahrheit verschwiegen.

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Beate Merk, 2012

In Erklärungsnot: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hält Rücktrittsforderungen für absurd.

(Foto: Robert Haas)

Vor zwei Wochen hat Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) eine Erklärung zum Fall Gustl Mollath abgegeben. Sie habe den Rechtsausschuss des Landtags in der Sache umfassend informiert. Und sie habe überdies dargelegt, dass "die bankinternen Untersuchungen die Vorwürfe Mollaths gerade nicht bestätigt haben". Nicht bestätigt?

Der vertrauliche Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank (HVB) aus dem Jahr 2003, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sagt exakt das Gegenteil davon. In dem Bericht werden Vermögenstransfers in die Schweiz beschrieben. Es geht um Geldwäsche und Schwarzgeldgeschäfte. Es geht darum, dass das Schwarzgeld einer Kundin, einer allgemein bekannten Persönlichkeit, künstlich aufgesplittet worden sei. Zweifellos über Insiderwissen verfüge Mollath, stellen die Bankprüfer fest. Und kommen zusammenfassend zum Urteil: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt."

Aber die Justizministerin behauptet noch am 30. Oktober 2012 in einer Antwort auf eine SZ-Anfrage: Die Vorwürfe Mollaths hätten sich "gerade nicht bestätigt".

Die Freien Wähler (FW) fordern bereits den Rücktritt der Ministerin. Man fühle sich von der Minister schlicht und ergreifend belogen, sagt der FW-Abgeordnete Florian Streibl. Merk habe "die Unwahrheit gesagt" und zudem nicht "die vollen Tatsachen vorgelegt". Eine solche Ministerin sei nicht tragbar: "Wenn sie Anstand hätte, müsste sie jetzt ihren Hut nehmen."

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte nach eigenen Angaben den Revisionsbericht Ende 2011 von der Bank angefordert. Als Merk im März 2012 den Landtag über den Fall Mollath unterrichtete, muss sie also über den brisanten Inhalt des Papiers Bescheid gewusst haben. Der SZ erklärt das Ministerium dazu, die Ministerin habe sich "selbstverständlich umfassend" über den betreffenden Innenrevisionsbericht unterrichten lassen. Und zwar durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Den Bericht selbst allerdings habe sich die Ministerin nicht vorlegen lassen.

Merk informiert den Rechtsausschuss über die extrem heikle Causa Mollath - lässt sich aber eines der wichtigsten Dokumente nicht vorlegen? Immerhin ist Mollath, 56, seit mehr als sechs Jahren unfreiwillig in diversen Psychiatrien in Bayern untergebracht. Und einer der tragenden Argumente des Urteils aus dem Jahr 2006 vor dem Landgericht Nürnberg lautete: Der Angeklagte habe ein "paranoides Gedankensystem" entwickelt: Er sei "unkorrigierbar" der Überzeugung, viele Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Ehefrau seinen in ein "komplexes System der Schwarzgeldverschiebung" verwickelt.

Angesichts der Brisanz dieses Falles, kritisiert die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl, "hätte sich die Ministerin unbedingt selbst in diese Sache einarbeiten müssen". Dann müsste sie sich jetzt nicht hinter der Staatsanwaltschaft verstecken.

Merk sieht keinen Anlass für einen Rücktritt. "Absurd" sei diese Forderung, sagt sie. Alles sei "regelkonform und ganz korrekt gelaufen". Sie wolle nicht, dass die Justiz in einer solchen Art und Weise weiter angegriffen werde. Aber eine Erklärung für ihre Behauptung, dass die Bankprüfer die Vorwürfe Mollaths "gerade nicht" bestätigt hätten, liefert sie nicht. Soweit der Revisionsbericht strafrechtlich relevante Sachverhalte betroffen habe, so seien diese 2011 "verjährt" gewesen, wiederholt die Ministerin lediglich - was nicht verwunderlich ist, wenn dieser Bericht erst Jahre nach Mollaths Vorwürfen angefordert wird.

Schon Merks Bericht vor dem Landtag im März 2012 zur Sache Mollath war fragwürdig ausgefallen. Merk hatte den Schnellhefter, den Mollath in der Verfahren gegen ihn vor dem Landgericht Nürnberg zu seiner Verteidigung vorgelegt hatte, als abstruses Sammelsurium von nicht aussagekräftigen Papieren diskreditiert. Mit einem Satz nur erwähnte die Ministerin, dass darin auch Abschriften aus Mollaths Schriftverkehr mit der Hypo-Vereinsbank enthalten sind. Dagegen zählte Merk in großer Breite vor allem diejenigen Dokumente auf, die für die beschriebenen Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich keinen Aussagewert hatten. Diverse Flugblätter etwa, darunter: "Make Peace - no War".

Der SZ liegt dieser Schnellhefter vor: Es finden sich darin Buchungsanordnungen für in der Schweiz geführte Nummernkonten; sogar die Namen dieser Konten sind enthalten. Es finden sich Vermögensverzeichnisse, die offenbar von einer Schweizer Bank ausgestellt wurden. Auch dokumentierende Fotos, die zumindest den Verdacht nahelegen, dass die "Schwarzgeldseminare", von denen Mollath berichtet hatte, tatsächlich stattgefunden haben. Und ein sehr großer Fundus mit Briefen findet sich, die Mollath an Bankvertreter geschrieben hatte: mit der Bitte, unbedingt einzugreifen in die von Mollath beschriebenen Geschäfte seiner damaligen Frau.

Schwer durchdringbar ist dieser Schnellhefter, vieles wirkt eilig zusammengefügt, manches wirr. Es finden sich auch Flugblätter - nicht erstaunlich: Mollath vertrat die Ansicht, dass ihm eine schwere Gewalttat angehängt werden soll. Dass ein Dokument, das ihn als aktives Mitglied der Friedensbewegung zeigt, so einen Vorwurf nicht entkräftet, dürfte vermutlich auch ihm klar gewesen sein. Aber dokumentiert wollte er es haben. Zu seiner Verteidigung.

So, wie Merk mit der Causa umgehe, "scheint sie ihrem Job offenbar nicht gewachsen zu sein", sagt Christine Stahl.

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