Vor dem Amtsgericht:Abzocke im Internet

Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilt 31 Jahre alten Angeklagten wegen Geldwäsche - zu einer Geldstrafe

Vor dem Amtsgericht: Das Landgericht München nahm dem Angeklagten seine Erklärung nicht ab.

Das Landgericht München nahm dem Angeklagten seine Erklärung nicht ab.

(Foto: dpa)

- Wer seine Bankgeschäfte via Internet erledigt, dem sollte von Haus aus bewusst sein, dass er sich einem gewissen Sicherheitsrisiko aussetzt. Regelmäßig kursieren Warnungen in den Medien, dass die Online-Bankkunden ihr Geldinstitut nur kontaktieren sollen, indem sie deren Internetadresse eigenhändig direkt oben in die Adressleiste eingeben. Geldgeschäfte hingegen zu erledigen, indem man über einen Link auf die Seiten seiner Bank gelangt, davor wird immer wieder abgeraten. Sonst läuft man Gefahr, ganz schnell eine größere Geldsumme zu verlieren. In dem konkreten Fall, der am Montag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, hätte jüngst der Geschäftsführer einer GmbH mit einen Klick 5400 Euro verloren, weil er auf eine vermeintliche E-Mail der Postbank hereingefallen war.

Wegen Geldwäsche auf der Anklagebank saß ein 31-jähriger Brucker. Ihm wurde zur Last gelegt, mit der Firma kooperiert zu haben, die die fingierte Postbank-E-Mail an die GmbH gesendet hatte. Der Anklage zufolge waren Ende Mai 5400 Euro auf das Konto des Bruckers überwiesen worden. Dieses Geld, von dem die Staatsanwaltschaft weiß, dass es auf illegale Weise verdient wurde - beispielsweise weil die Opfer auf fingierte E-Mails hereingefallen sind - sollte der Angeklagte abheben und mit dem internationalen Geldtransfer-Service Western Union an ein Konto in Österreich überweisen. Darüber hinaus war er im September in der Kreisstadt mit einem Schlagring unterwegs gewesen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm nun Geldwäsche und illegalen Waffenbesitz vor.

Der junge Mann, der eine feste Stelle als Patientenbegleiter hat, räumte beide Vorwürfe ohne langes Herumreden ein. Den Schlagring habe er einem Kumpel abgenommen und ihn dann versehentlich mit auf die Straße genommen, erklärte er. Bezüglich des ominösen Geldtransfers wollte er sich zunächst als unwissend hinstellen, doch dafür war der 31-Jährige offenbar doch zu ehrlich. "Ich dachte, es ist Immobilien-Geld", begann er nach einer aufrichtigen Entschuldigung. "Warum muss das dann über Dritte gehen?", stellte Richter Johann Steigmayer die entscheidende Frage. "Das habe ich mich auch gefragt", stimmte der Angeklagte ein, um sogleich zuzugeben, dass er damals nicht richtig nachgedacht habe. Wie der Vorsitzende weiter ausführte, hatte der 31-Jährige im Vorfeld der gesamten Transaktion, die übrigens an der Umsicht der Bank scheiterte, ganz genaue Instruktionen dazu erhalten, wie er sich zu verhalten habe. Er wurde angewiesen, die Summe in zwei Teilen abzuheben und als Verwendungszweck "Spende" anzugeben. Im Anschluss sollte er mit der Finanzabteilung seines Auftraggebers, jedoch mit keiner anderen Person in der Firma Kontakt aufnehmen.

"Ich weiß, für meine Dummheit werde ich bestraft", räumte der Angeklagte ein. Es sei ihm von Beginn dieser zweifelhaften Nebentätigkeit an klar gewesen sei, dass an der Sache etwas faul sei. Wie viel Geld er für seine Dienste erhalten hätte und wie er an den Job gekommen war, wurde in der Verhandlung nicht geklärt. Dafür erfuhr man, dass die Bank schon bei der Überweisung auf das Konto des Angeklagten stutzig geworden war und dessen Konto gesperrt sowie die Polizei informiert hatte. Was den Trick der vermutlich international agierenden Betrügerbande anbelangt, so stand in der falschen Postbank-E-Mail mit dem täuschend echten Logo, dass fälschlicherweise eine Überweisung über 5400 Euro auf das Giro-Konto des Empfängers getätigt worden sei. Deshalb sei das Konto bis zur Rücküberweisung gesperrt worden. Wer dann, wie der eingangs erwähnte Geschäftsführer, reagiert und den Link in der E-Mail benutzt, der ist schon in die Falle getappt.

In der Verhandlung folgte der Brucker dem Rat des Richters und beschränkte seinen Einspruch auf den Strafbefehl auf das Strafmaß. Nun muss er 75 Tagessätze zu je 25 Euro, statt der ursprünglich veranschlagten 30 Euro, bezahlen.

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